Es klingt skurril, aber einem Mitglied einer Eliteeinheit des Bundesheeres wurde vom Höchstgericht ein Waffenpass verwehrt. Das, obwohl der Soldat in Afghanistan im Einsatz war und sich hier möglicherweise den Hass der Taliban zugezogen haben könnte. Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen anders entschieden.
Ein Waffenpass berechtigt zum Führen, also Bei-sich-Tragen einer geladenen Waffe. Der Streit, ob Mitglieder des Jagdkommandos ein solcher zuerkannt wird, zieht sich durch viele Bundesländer mit unterschiedlichen Meinungen bei Verwaltungsgerichten.
Im konkreten Fall geht es um einen Salzburger, der 2015 mit US-Soldaten einen Angriff auf ein Camp abgewehrt hat und deshalb mit einem US-Orden ausgezeichnet wurde.
„Bloße Vermutungen reichen nicht aus“
Die BH Salzburg wies einen Antrag auf Erteilung eines Waffenpasses ab. Der Verwaltungsgerichtshof, die oberste Instanz, schloss sich dieser Meinung an. Ein konkretes Bedrohungsszenario im privaten Bereich konnten die Richter nicht erkennen. Kernsatz aus der Entscheidung: „Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung (zum Beweis, Anm.) einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derart verdichten, dass sich schlüssig eine konkrete Gefährdung ergibt.“
Verwaltungsgericht entschied gegenteilig
Doch das Verwaltungsgericht Niederösterreich hat genau gegenteilig entschieden. Dort meinten die Richter: Es wäre lebensfremd, solch bestausgebildeten Personen (Mitglieder des Jagdkommandos) einen Waffenpass zu versagen.
Ob diese Entscheidung vom Höchstgericht korrigiert wird, ist offen. Noch ein Detail: Militärpolizisten und Justizwachebeamte bekommen auch einen Waffenpass.
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