Dem streng geschützten Wolf soll es in Kärnten an den Kragen gehen. Dafür wurde eine neue Verordnung ausgearbeitet, die nun in die vierwöchige Begutachtung geht. Der Entwurf sieht eine Unterscheidung zwischen Problemwolf und Risikowolf vor. Kritiker halten diese Vorgaben allerdings für undurchführbar.
Um trotz Schutzstatus eingreifen zu können, muss nachgewiesen werden, dass es sich um einen Risiko- oder Problemwolf handelt. Der Verordnungsentwurf, den Landesrat Martin Gruber vorgelegt hat, legt dafür klare Definitionen fest, die als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Als Risikowölfe gelten demnach solche, die mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Weiden in Tallage auftauchen. Ist eine Vergrämung erfolglos, soll der Risikowolf geschossen werden dürfen.
Wölfe, die auf bewirtschafteten Almen besonders viele Nutztiere reißen, gelten als Schad- oder Problemwölfe. Wenn nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat, beziehungsweise 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten getötet oder verletzt worden sind, soll ein Abschuss erfolgen dürfen. „Diese Definitionen sollen Entscheidungen beschleunigen“, betont Landesrat Martin Gruber.
Es bleibt abzuwarten, ob die neue Wolfsverordnung umsetzbar ist. Wenn man es genau betrachtet, ist jeder Wolf ein Risiko- oder Problemwolf.
Ein Experte
Vertreter der Jägerschaft und Wildtierexperten halten diesen Entwurf allerdings für unausgegoren. „Wie will man feststellen, welcher Wolf jetzt wirklich für die Risse verantwortlich ist, wenn sich mehrere Tiere in der Region aufhalten?“, fragen Kritiker. Oft sei es auch gar nicht mehr möglich, DNA-Proben zu nehmen.
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