Über 120 Kinder befinden sich im Burgenland in Obhut von Pflegeeltern. Mit einem neuen Anstellungsmodell will das Land diese nun unterstützen. Ein weiterer Vorstoß ist die Miteinbindung von jungen Flüchtlingen: Diese sind in die federführende Reform ebenso eingeschlossen wie burgenländische Kinder.
In der Regel kommen Pflegekinder aus zerrissenen Familienverhältnissen, wobei sie in ihren jungen Jahren schon viele Schicksalsschläge einstecken mussten. Pflegefamilien schenken diesen Kindern eine zweite Chance. Doch für die meisten geht damit eine große finanzielle Belastung einher.
Deshalb will das Land den wertvollen Beitrag der betreuenden Personen nun angemessen honorieren. Für Betroffene wird daher - analog zur Reform für pflegende Angehörige - ein neues Anstellungsmodell eingeführt.
Manche Kinder sind besonders auf unsere Unterstützung angewiesen. Wir dürfen sie nicht zurücklassen. Mit dieser Reform nehmen wir wieder einmal eine Vorreiterrolle in Österreich ein.
Leonhard Schneemann, Landesrat
Reform schließt junge Flüchtlinge ein
Mit dem Modell können auch Pflegeeltern angestellt werden, die sich um Flüchtlingskinder kümmern. „Wir möchten auch unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einen sicheren Platz bei Pflegeeltern bieten. Sie können ebenfalls beim Land angestellt werden. Damit investieren wir nicht nur in das Kindeswohl, sondern auch in die Integration von Migranten“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
Bis zu 1700 Euro für Pflegeeltern
In der Langzeitpflege kann das Modell freiwillig in Anspruch genommen werden, während es in Krisensituationen verpflichtend ist. In diesem Fall bleibt das Angestelltenverhältnis selbst nach der Betreuung für weitere sechs Monate aufrecht, sodass die Kriseneltern für den Ernstfall abrufbereit bleiben.
Abhängig davon, wie viele Kinder aufgenommen werden, erhalten Pflegeeltern mit einer Anstellung beim Pflegeservice Burgenland einen Netto-Lohn von bis zu 1700 Euro, vierzehnmal im Jahr. Hinzu kommen 550 Euro pro Kind. Wer die bisherige Variante bevorzugt, erhält weiterhin zwölfmal im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 949 Euro pro Kopf.
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