Fall Doppelmord:

Neben Haftstrafe droht auch die Einweisung

Salzburg
10.11.2021 09:00
Neue Entwicklung im Kriminalfall Wals: Der mutmaßliche Doppelmörder, Gottfried O. (51), war laut einem neuen Gutachten zur Tatzeit zurechnungsfähig. Sein Verteidiger meint deshalb: „Er ist nicht psychisch krank“. Doch der von der Justiz beauftragte Experte attestiert dem Beschuldigten eine Gefährlichkeit

Wie in Mordfällen üblich ließ die Staatsanwaltschaft den Geisteszustand des mutmaßlichen Doppelmörders von einem Neuro-Psychiater untersuchen – beauftragt wurde der weithin bekannte Experte Peter Hofmann. Nun, sechs Monate nach der schrecklichen Bluttat, steht fest: Gottfried O. war laut „Krone“-Informationen damals zurechnungsfähig. Er war also bei vollem Bewusstsein, als er in der Nacht des 6. Mai seine Geliebte Helga B. (50) und ihre Mutter (76) erschoss. Der Experte attestiert dem 51-Jährigen aber eine Gefährlichkeit im Hinblick auf weitere schwere Straftaten und empfiehlt eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Straftäter nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB.

Heißt: Sollte O. schuldig gesprochen werden, droht ihm nicht nur eine Haftstrafe sondern auch die Einweisung in die Anstalt.

Verteidiger Andreas Schweitzer (Bild: Bartel Gerhard)
Verteidiger Andreas Schweitzer

„Mein Mandant ist nicht geistig abnorm“, betont dagegen Verteidiger Andreas Schweitzer. Der Wiener Anwalt erwägt weitere Schritte: „Nach dem Studium werde ich einen Antrag auf Ergänzung des Gutachtens in Betracht ziehen.“ Schweitzer unterstreicht, dass „das Motiv noch immer nicht klar ist“. Seiner Sichtweise nach „spielen auch familiäre Gründe und Drucksituationen eine wichtige Rolle“.

Gottfried O. wird auch Mordversuch vorgeworfen

Hintergrund: In der Nacht des 6. Mai fuhr der damalige Privatdetektiv – bewaffnet mit einer Glock-Pistole – zu seiner Freundin nach Wals. Dort traf er auf die Mutter der Frau. Nach einem Streit soll er beide Frauen erschossen haben. Danach flüchtete O. mit dem Auto zum Wolfgangsee, telefonierte währenddessen mit der Polizei und ließ sich festnahmen. Seither sitzt er in U-Haft. Mittlerweile wird dem 51-Jährigen auch versuchter Mord vorgeworfen – er soll 1996, also vor 25 Jahren, seine Ex-Freundin gewürgt haben. Dies bestreitet O. aber vehement.

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