Prozesse in Innsbruck

Wegen Schwarzgeld: Tiroler Steuersünder verurteilt

Tirol
11.11.2021 09:00

Jahrelang haben der Leiter (heute 72) einer Skischule im Außerfern sowie der 46-jährige Inhaber eines Zimmereibetriebes im Bezirk Kitzbühel gutes Geld verdient, allerdings etliche Steuern nicht abgeführt. Nicht weniger als 600.000 Euro bzw. mehr als 400.000 Euro sollen dem Finanzamt dadurch durch die Lappen gegangen sein. Am Mittwoch saßen die beiden zeitgleich vor Gericht.

2017 geriet der Mann aus dem Bezirk Reutte nach einer Anzeige seiner Mitgesellschafter bzw. Kommanditisten einer Skischulgesellschaft ins Visier der Justiz. Es ging um jede Menge Schwarzgeld und nicht verrechnete Privatstunden. Sogar der Vorwurf der Untreue stand zunächst im Raum.

Mehr als Hälfte des Schaden zurückbezahlt
„Ich selbst habe nicht einen Euro von dem Schwarzgeld bekommen“, erklärte der nun scheidende Geschäftsführer am Innsbrucker Landesgericht. Und es sei nie darum gegangen, dass er selbst weniger Steuern zahlen muss. Das ganze Schwarzgeld sei vor allem in Aushilfs-Skilehrer geflossen, die neben ihrem Brotberuf als Gendarm oder Lehrer private Skistunden gaben oder speziell in den Ferien aushalfen. „Um sie schwarz zu bezahlen, musste eben Schwarzgeld generiert werden“, meinte sein Verteidiger. Zwischen 2008 und 2016 soll es daher Abgaben- und Steuerverkürzungen von mehr als 600.000 Euro gegeben haben. Mehr als die Hälfte des Schadens hat der geständige Seniorchef an das Finanzamt sowie an die Gesundheitskasse mittlerweile bereits zurückbezahlt.

(Bild: Christof Birbaumer)

Nachdem der Vorwurf der Untreue kein Thema mehr war, sich der Staatsanwalt beim Angeklagten sogar für die lange Verfahrensdauer entschuldigt und diesen damit zu Tränen gerührt hatte, ließ auch der Schöffensenat Milde walten. Mit einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 150.000 Euro (entspricht fünf Monate Ersatzfreiheitsstrafe) blieb man im unterste Bereich – allerdings mit der Weisung, weitere 179.000 Euro zurückzahlen zu müssen. Der 72-Jährige nahm das Urteil sofort an.

„Zur Steuerehrlichkeit wieder zurückgefunden“
Auch ein 46-jährige Unterländer versuchte erst gar nicht, um den heißen Brei herumzureden und räumte ein, zwischen 2011 und 2017 teilweise am Finanzamt „vorbeigearbeitet“ zu haben. Überstunden seiner Mitarbeiter wurden schwarz ausbezahlt und Aufträge steuerschonend erledigt. „Ich habe etwas falsch gemacht. Aber ich bin im System mitgeschwommen“, erklärte der Unternehmer, der mittlerweile zur „Steuerehrlichkeit“ zurückgefunden haben will. Er hat den gesamten Schaden wieder gutgemacht. Urteil: 124.000 Euro Geldstrafe (vier Monate Ersatzfreiheitsstrafe) – zur Hälfte bedingt. Auch dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

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