Im Februar 2021 kam es zu einer Hausdurchsuchung beim Finanzminister. Verdacht der Korruption. Man erinnere sich an den Laptop, der im Kinderwagen spazieren geführt wurde, aber auch an Aussagen Blümels, er hätte gar keinen. Er sei also quasi „laptoplos“.
Kurz darauf wurde im EU-Parlament über einen Ausschluss der ungarischen Orbán-Partei Fidesz abgestimmt. Mit Ausnahme von Othmar Karas stimmten alle ÖVP-Abgeordneten dagegen. Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Es wurde in den sozialen Medien debattiert. Einer der Mitdiskutanten: der Pensionist aus Österreich. Er schrieb: „Die jetzige türkise Führung ist nur noch korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.“
Die jetzige türkise Führung ist nur noch korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel verklagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.
Für diese Aussage wurde der Pensionist verklagt.
Gernot Blümel tat es. Klagte den Pensionisten. Zweifach. Im Straflandesgericht Wien, hier gibt’s Verurteilung und Berufung. Und vor dem Handelsgericht auf einstweilige Verfügung, solche Behauptungen zu unterlassen.
Diese Entscheidung ging bis zum Oberlandesgericht, und das urteilte – interessant. Abgesehen davon, dass es Laptop-Fotos des Ministers gäbe, hätte der Pensionist Abstimmungsverhalten kommentiert. Dabei alte Politiker und die neue Führungsriege der ÖVP verglichen. Korrupt stehe hier für moralisches Handeln, es ist ein kritisches Werturteil, gedeckt durch Art. 10, Abs 2 des Menschenrechts.
Anwältin Maria Windhager: „Korrupt ist also kein streng juristisches Begriffsverhältnis, z.B. im Sinne von Käuflichkeit.“
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