„Also 200 Euro für 50 falsche Fünfziger?“ – Mit dieser Frage fasste die Jugendrichterin zusammen, was die Burschen bei ihrer illegalen Shoppingtour im Darknet bestellt hatten. Im Anschluss benutzten sie die Scheine bei Einkäufen in diversen Lebensmittelmärkten und Bäckereien. „Ich habe mich nach der Hausdurchsuchung selbst gefragt, wieso ich das gemacht habe“, so einer der Angeklagten. Eine wirkliche Begründung für ihr Verhalten hatte keiner der drei 14- bis 16-Jährigen. Das Strafverfahren hat sichtlich Eindruck bei den Teenagern hinterlassen, die alle in Begleitung ihrer Eltern und Anwälte erschienen waren. Kleinlaut und zerknirscht zeigten sie sich geständig, gelobten Besserung.
Zusätzlich zu den Vorwürfen zum Falschgeld war der Erstangeklagte auch wegen Verleumdung angeklagt. Bei der Einvernahme durch die Polizei sagte er nämlich, dass er den sichergestellten 50-Euro-Schein von seinem Vater zu Weihnachten bekommen hätte. Am Ende gab es für die Schüler kein Urteil, sondern eine vorläufige Einstellung des Verfahrens. Als Auflage für die Diversion müssen sie nun Sozialstunden leisten. Zudem erhielten sie die Weisung, sich bei den geschädigten Geschäften zu entschuldigen und den Schaden wieder gut zu machen. Rechtskräftig!
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