2045 Einwohner zählt die beschauliche Gemeinde Grünau im Almtal. Bis vor einem Jahr zählte auch Prinz Ernst August von Hannover dazu. Nach mehrere Eskapaden und handfesten Streitereien – wir berichteten ausführlich – wurde der Welfenprinz per gerichtlicher Weisung aus seiner Heimat „verbannt“. An seinem Status des Ehrenbürgers endete dies aber nichts. „Das war nie ein Thema und wird so bleiben. Er hat sich diese Auszeichnung damals verdient und ist der Gemeinde Grünau gegenüber immer positiv gestimmt gewesen“, sagt Neo-Bürgermeister Klaus Kramesberger (SPÖ).
Alkoholverbot
Wie erst jetzt bekannt wurde, darf Ernst August seit 14. Juni aber wieder in sein Jagdschloss zurück. Grund dafür ist eine etwas verzwickte juristische Situation. Bei seiner Entlassung aus der U-Haft bekam der Prinz bereits Weisungen aufgebrummt (unter anderem neuer Wohnsitz und Alkoholverbot). Exakt die gleichen verhängte auch die Richterin beim Prozess in Wels - nicht rechtskräftig.
Weisungen aufgehoben
Jene Weisungen aus der U-Haft wurden eben Mitte Juni aufgehoben. Jene vom Prozess in Wels sind zwar noch gültig, aber nicht rechtskräftig – darüber wird am 24. November am OLG Linz entschieden. Grünau stand also für den 67-Jährigen nun schon länger wieder offen. Doch war er dort?
„Ich habe keinen Kontakt mit ihm, und er wäre mir auch nicht im Ort aufgefallen“, berichtet Wolfgang Bammer, der zuvor die Geschicke in Grünau leitete. Und auch sein Nachfolger hatte keine Begegnung mit dem Adeligen: „Er lebte sowieso immer sehr zurückgezogen in seinem Jagdschloss, das war sein Heiligtum“. Laut dem deutschen Magazin „Bunte“ war Ernst August vergangene Woche auf Liebesurlaub in München.
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