Ärzte sind erbost

Kickls „Medizin“: Ein Fall für den Staatsanwalt?

Politik
12.11.2021 06:00

Es rumort in der Bevölkerung und in der Justiz nach der Empfehlung des FPÖ-Politikers, dass ein Wurmmittel besser sein soll als die Impfung. Das hatte FPÖ-Chef Herbert Kickl nämlich Ende Oktober als wirksame Arznei im Falle einer Covid-19-Erkrankung gepriesen.

Kopfschütteln bei einem Großteil der Bevölkerung über die Vorschläge von „Professor Dr.“ Herbert Kickl, einst Innenminister, über seine „medizinischen“ Ratschläge zur Corona-Bekämpfung. Da gebe es Paracetamol - ein nicht einmal verschreibungspflichtiges Schmerzmittel. Novalgin-Tropfen hat wahrscheinlich eh jeder Haushalt daheim. Und mit Vitaminmitteln sei man auch auf der sicheren Seite. Mit Ivermectin aber gar ein Wundermittel, das Corona-Positive sofort nach dem Ergebnis einnehmen sollten - und sie würden vor schweren Verläufen „sicher“ sein.

(Bild: kameraOne (Screenshot))

Fakten gecheckt dürfte Kickl nicht einmal via Google haben. Denn die zitierten Studien dieses Mittels, das vor allem Pferden bei Wurmbefall gegeben wird - und in geringerer Dosis unter anderem Handelsnamen auch Menschen - wurden allesamt bereits zurückgezogen. Sie stellten sich nämlich als gefälscht heraus.

Mediziner erbost, Juristen erstaunt
Fachmediziner wie Virologen, aber auch Intensivmediziner sind erbost, Juristen erstaunt. Und stellen nicht nur sich die Frage: „Darf ein Politiker wirklich alles behaupten und sagen?“ „Im Prinzip ja, die Meinungsfreiheit ist geschützt“, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer, „auch wenn er es im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit macht.“

Viele Juristen mit Spezialfach Strafrecht sehen das ganz anders. Für sie steht Kickl am Rande eines Verfahrens, das sogar die Staatsanwaltschaft von sich aus hätte anstrengen müssen - nämlich eines sogenannten Offizialdelikts! Das ist in Österreich eine strafbare Handlung, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss. Es kann aber auch von jeder Person angezeigt werden, die Kenntnis einer Straftat hat.

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Es gibt doch Leute, die auf Kickl hören. Und die Zahlen explodieren. Die Staatsanwaltschaft hätte von sich aus aktiv werden müssen.

Manfred Ainedter, Rechtsanwalt

Der Doyen der österreichischen Anwälte, Herbert Eichenseder, seufzt tief: „Was glauben Sie, wie schnell die Staatsanwaltschaft reagiert, wenn einer sagt: ,Ich bin auf der Suche nach einem Messer, um es jemand in den Bauch zu stechen.‘ Da sitzt man ganz schnell in U-Haft. In diesem Fall behauptet auch jemand etwas, der in Kauf nimmt, dass es zu negativen medizinischen Erfolgen kommt.“

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Kickl hat das ja nicht im stillen Kämmerlein gesagt. Er nimmt damit in Kauf, dass es zu negativen medizinischen Erfolgen kommt.

Herbert Eichenseder, Doyen der Strafverteidiger

Kollege Rudolf Mayer präzisiert: „Der Paragraf 178 umschreibt ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Heißt, dass ein Täterverhalten typischerweise geeignet war, die Gefahr der Verbreitung einer unter Menschen übertragbaren Krankheit herbeizuführen. Konkret angesteckt muss niemand werden.“

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Zu prüfen wäre auch, ob es sich um Anstiftung oder Beihilfe handelt. Es genügt sogar eine abstrakte potenzielle Verbreitungsgefahr.

Rudolf Mayer, Anwalt mit Spezialgebiet Strafrecht

Anwalt Manfred Ainedter ist überzeugt, „dass eine Gefahr für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen schon allein durch den Aufruf, sich nicht impfen zu lassen, gegeben ist“.

Und was sagt die Staatsanwaltschaft Wien dazu? Man habe „leider nicht die Ressourcen, jede Medienmeldung auf Strafbarkeit zu durchforsten“. Und dann wäre ja da auch noch Kickls Immunität als Parlamentarier.

Porträt von Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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