Corona-Tests und Bestätigungen haben einer Kärntner Polizistin jede Menge Ärger eingebracht. Sie hatte Testbestätigungen ausgestellt, ohne dass getestet worden wäre. Nach Auffliegen der Causa hatte die 35-Jährige zudem zwei Polizeischüler gebeten, auszusagen, dass sie nichts mitbekommen hätten. Am Donnerstag musste sich die Frau deshalb am Klagenfurter Landesgericht verantworten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Versuchte Bestimmung zur Falschaussage nennt das die Anklagebehörde, die Beamtin bestritt den Vorfall vor Richter Dietmar Wassertheurer auch gar nicht. Die 35-Jährige verantwortete sich allerdings damit, sie habe die Polizeischüler schützen wollen. Eine Kollegin, der sie die Bestätigung ohne Test ausgestellt hatte, ersuchte sie ebenfalls, die ausgetauschten Nachrichten in dieser Angelegenheit zu löschen.
Sie belehren andere Menschen, die Wahrheit zu sagen.
Staatsanwalt Stefan Engelbert
Formulare mit Vermerk „negativ“ und Unterschrift versehen
Sie habe immer die Antigentests durchgeführt und die entsprechenden Bestätigungen ausgestellt, so die 35-Jährige. Dafür hatte sie Formulare hergerichtet, die schon mit dem Vermerk „negativ“ und ihrer Unterschrift versehen waren. Diese lagen in ihrem Fach, es fehlten nur noch der Name und das Datum. Eine Kollegin, von der sie gewusst habe, dass sie negativ sei, weil sie zuvor an Corona erkrankt gewesen war, habe eine Testbestätigung gebraucht. Da sie nach einem langen Dienst nach Hause wollte, habe sie ihr das Formular zum Ausfüllen gegeben, ohne den Test vorzunehmen.
E-Mail brachte Fall ins Rollen
Sie habe sich nichts weiter dabei gedacht, sagte die Angeklagte, ebenso wie die Kollegin, der sie die Bestätigung ohne Test ausgestellt habe. Ob man nicht einfach einen Test hätte machen können, fragte der Richter. „Ja, aber ich habe nicht darüber nachgedacht.“ Die Kollegin verschickte auch ein Mail an die anderen Kollegen der Dienststelle, dass vorausgefüllte Bestätigungen vorliegen würden, an denen man sich bedienen könnte. Danach seien ihr Bedenken gekommen, sie habe noch versucht, die Nachricht zurückzurufen. Das misslang, das Mail ging hinaus und brachte die Dinge ins Rollen.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein, das allerdings eingestellt wurde. Es handle sich nicht um Urkundenfälschung, weil die Bestätigungen nur für den internen Dienstgebrauch gedacht waren. Der Versuch der Angeklagten, die Polizeischüler zu beeinflussen, führte aber zur Anklage.
Polizeischüler „in Gewissenskonflikt gestürzt“
Ihr Verteidiger beantragte gleich zu Verhandlungsbeginn eine Diversion. Staatsanwalt Stefan Engelbert sprach sich kategorisch dagegen aus. Die Angeklagte sei Polizistin: „Sie belehren andere Menschen, die Wahrheit zu sagen.“ Sie habe zudem die Polizeischüler in einen Gewissenskonflikt gestürzt. Wassertheurer lehnte die geforderte Diversion aus Gründen der Generalprävention ab. Er sah die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an und verhängte 2700 Euro Geldstrafe. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, er will das nicht rechtskräftige Urteil bekämpfen.
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