Gewerkschaft warnt

„Covid-Kontrollen funktionieren in Praxis nicht“

Österreich
12.11.2021 09:39

Für die kommenden Wochen ist vorgesehen, dass Tausende Polizisten im ganzen Land die Umsetzung der Corona-Maßnahmen kontrollieren und die Gesundheitsbehörden unterstützen. Doch die sozialdemokratische Polizeigewerkschaft FSG wehrt sich gegen diese neue alte Aufgabe. 

Hermann Greylinger, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der Polizeigewerkschaft, hat am Donnerstag Vorhaben heftig kritisiert, dass die Polizei den Lockdown für Ungeimpfte kontrollieren soll. Das sei Aufgabe der Gesundheitsbehörden, die Polizei komme, wenn es Probleme gebe. „Man kann nicht immer reflexartig nach der Polizei schreien“, so Greylinger.

Wenig Freunde in Gastgewerbe gemacht
Im Übrigen würden diese Kontrollen in der Praxis nicht funktionieren, zeigte sich Greylinger in der ORF-„ZiB Nacht“ überzeugt. Man habe sich vor allem im Gastgewerbe wenig Freunde gemacht, und es sei nicht zielführend, immer sofort mit der Polizei zu drohen, so der Gewerkschafter.

„Ist nicht Aufgabe der Exekutive“
Der Gewerkschafter betonte, es sei nicht die Meinung der sozialdemokratischen Fraktion, sondern einhellige Meinung der Polizeigewerkschaft insgesamt, dass diese Kontrollen nicht Aufgabe der Exekutive seien. Greylinger sprach von einer Vielfalt der Aufgaben der Polizei und betonte: „Wir sind am Limit. Es muss Schluss sein.“ Der Gewerkschafter kritisierte weiter: „Wir sind bei diesen Maßnahmen nicht eingebunden.“ Das Innenministerium gehe einen eigenen Weg, „wir erfahren aus den Medien, was geplant ist“.

Innenminister Karl Nehammer (Bild: APA/Roland Schlager)
Innenminister Karl Nehammer

Polizei werde auch diesmal unterstützen
Aus dem Innenministerium hieß es dazu am Freitag: „Es ist unbestritten, dass der Vollzug derartiger Bestimmungen eine große Herausforderung für die Polizei darstellt. Wir werden aber unseren Beitrag leisten. Die Polizei wird auch bei diesem Lockdown den Vollzug als Hilfsorgan der Gesundheitsbehörden unterstützen. Die Kontrollen werden stichprobenartig wie schon bei der 2-G-Regelung erfolgen.“

Kontrolldruck soll stark steigen
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), der zurzeit in Israel weilt, hatte am Montag angekündigt, dass „die Polizei weiterhin die Behörden unterstützen wird - und es auf besondere Art und Weise machen wird“. So soll der Kontrolldruck in den nächsten Wochen stark erhöht und das Personal dazu massiv aufgestockt werden. Neben den 4000 Polizisten im Streifendienst werden 800 Polizisten speziell für die Kontrolltätigkeiten abgestellt werden. Die Kontrollen sollen „umsichtig“ erfolgen und als „Partner der Bevölkerung“. Wer Zertifikate wie den Grünen Pass fälscht, müsse mit schweren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 

  • Eine Ausnahme von 2G gilt in Kranken- und Pflegeeinrichtungen für die Begleitung von Schwangeren bei der Geburt und Minderjährigen. Auch Palliativ- und Hospizbesuche bleiben ungeimpft erlaubt.
  • Am Arbeitsplatz gilt 3G mit einer Übergangsfrist bis 14. November. Das heißt etwa in der Gastronomie, dass Gäste geimpft oder genesen sein müssen, Mitarbeiter aber getestet arbeiten dürfen. Strengere Regeln am Arbeitsplatz gibt es bei Veranstaltungen, in der Nachtgastronomie oder sensiblen Bereichen wie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
  • Kinder bis zwölf Jahre sind von 2G grundsätzlich ausgenommen, weil es für sie noch keine reguläre Impfmöglichkeit gibt. Das Gleiche gilt für schulpflichtige Kinder bis 15 Jahre - sie können den Ninja-Pass als 2G-Nachweis vorlegen.
  • Der Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson gilt nur mehr bis 2. Jänner als Nachweis, dann muss nachgeimpft werden.
  • Impfstoffe, die in der EU nicht zugelassen sind (z. B. Sputnik), werden nach wie vor nicht anerkannt, es gibt aber eine Erleichterung: Wer einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (durch Impfung mit dem eben nicht zugelassenen Impfstoff oder Genesung), kann bereits mit der Erstimpfung durch ein zugelassenes Vakzin den 2G-Nachweis erlangen.
  • Ein Ende der Regeln ist in der Verordnung nicht festgeschrieben. Weiterhin können Länder die Maßnahmen verschärfen, dasselbe gilt für einzelne Betriebe bzw. Einrichtungen.
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