Die Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums - ein Experten-Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Generalprokurators und einstigen Verfahrensanwalt im Eurofighter-U-Ausschuss Gottfried Strasser - werden den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Eurofighter überprüfen.
Laut dem Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner - einmal mehr wegen einer zu zahnlosen Justiz unter Druck - läuft das Verfahren bereits: "Der Beschluss der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren einzustellen, wird auf mögliche rechtliche Fehler, Bedenken wegen der Beweisführung und dahingehend untersucht, ob es hinsichtlich des öffentlichen Interesses Geschädigte gibt." Mit letzterem sind die Steuerzahler gemeint.
Sollten Fehler festgestellt werden, wird an die Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens ergehen. Für die Prüfung ist eine maximale Frist von vier Monaten veranschlagt.
Prüfung erst seit 1.1. möglich
Für den Steuerzahler ist es ein Glücksfall, dass es die Prüfung überhaupt gibt: Denn erst mit 1. Jänner 2011 war im Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Kompetenzpaket das neue Kontrollrecht der Rechtsschutzbeauftragten verankert worden, mit dem das Ministerium die Strafjustiz transparenter gestalten möchte.
Für sämtliche von den Anklagebehörden eingestellte Verfahren, bei denen es keine privaten Opfer gibt, sondern die Allgemeinheit oder der Staat zu Schaden gekommen sein könnte, ist seither ein Rechtsschutzverfahren vorgesehen. In einem konkreten Fall wurde einer Staatsanwaltschaft entgegen deren Intention bereits eine Fortführung eines Strafverfahrens aufgetragen. Überdies will das Ministerium ab 1. September sämtliche staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbeschlüsse im Internet veröffentlichen.
Bandion-Ortner meinte am Mittwochabend in der "ZiB2", sie sehe den Fall Eurofighter noch nicht als beendet an. Dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung nicht öffentlich begründen musste, erklärte die ehemalige Richterin damit, dass dies die gesetzliche Lage noch nicht verlange. Eben erst mit September werde die Staatsanwaltschaft in Fällen öffentlichen Interesses die Begründung der Einstellung im Internet veröffentlichen müssen.
Staatsanwälte ließen keine Konten öffnen
Für Kritik nach der Einstellung hatte vor allem das kürzlich aufgetauchte Faktum gesorgt, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen auf Kontoöffnungen gänzlich verzichtet hatte, und offenbar nur in Rechnungen und Buchhaltungsbüchern recherchierte. Gernot Rumpolds Werbeagentur "100% Communications" hatte vom EADS-Konzern einen netto 6,6 Millionen Euro schweren Werbevertrag erhalten, um eine Kampagne für die Anschaffung der Abfangjäger zu lancieren. Im Fall von Erich Wolf (1.v.r.) ging es unter anderem darum, dass seine Frau vom EADS-Lobbyisten Erhard Steininger (2.v.r.) 87.600 Euro überwiesen bekommen hatte.
Ausgangspunkt war für alle Verdachtsmomente der parlamentarische U-Ausschuss zur Eurofighter-Beschaffung. Dort ist unter anderem herausgekommen, dass EADS den Rumpolds (li.) für die Ausrichtung einer stinknormalen Pressekonferenz satte 96.000 Euro zahlte, und dass Wolf im Oktober 2003 anlässlich des Eurofighter-Vertragsabschlusses unter dem Motto "Gipfelsieg" zu einer Party in Langenlebarn geladen hatte, deren Kosten von rund 4.500 Euro von der Eurofighter GmbH, einer EADS-Tochter, bezahlt wurden. Auch andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie etwa Golfturniere ließ sich Wolf vom Eurofighter-Hersteller sponsern.
Die Staatsanwaltschaft begründete den Verzicht auf die Kontoöffnungen damit, dass es bei Rumpold dafür eines "konkreten Tatverdachts" bedurft hätte, damit ein Richter die Öffnung zulässt. Einen solchen habe es aber nicht gegeben, da dem Ehepaar Rumpold keine Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden konnten (halt nur aufgrund der Rechnungen, die sie selbst gelegt haben, wie man jetzt weiß). Bei Wolf wurde damit argumentiert, dass die Zahlung an Wolfs Frau erst zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, als ihr Mann nicht mehr bei den Ankaufsverhandlungen mit Eurofighter beteiligt war.
Wird eingestellt, zahlt der Steuerzahler nochmal drauf
Wenn die Rechtsschutzbeauftragten der Darlegung der Staatsanwälte nicht zustimmen und die nicht erfolgten Kontoöffnungen etwa als Mangel in der Beweisführung erkennen, könnte das Verfahren neu aufgerollt werden, und der möglicherweise Geschädigte, also die österreichischen Steuerzahler, könnten noch einmal eine Chance auf Gerechtigkeit erhalten.
Vor allem in der Causa um Ex-"Airchief" Wolf könnte es für den Steuerzahler aber noch dicker kommen. Wenn es nämlich bei der Einstellung bleibt, können sich Herr und Frau Österreicher auf eine Gehaltsnachzahlung für den Bundesheer-Generalmajor einstellen.
Als die Verdachtsmomente gegen Wolf im U-Ausschuss im April 2007 bekannt wurden, ließ Verteidigungsminister Norbert Darabos den "Airchief" seines Dienstes entheben. Dieser ging dann bis zu seiner Pension, die er mit 30. November 2009 antrat, mit einem Drittel weniger Gehalt spazieren. Wenn nun das juristische Verfahren endgültig eingestellt wird, muss das Verteidigungsressort Wolf den Verdienstentgang wahrscheinlich zurückerstatten, heißt es aus Bundesheer- und Juristenkreisen. Es geht um geschätzte 100.000 Euro brutto. Im Verteidigungsministerium will man freilich zuerst die Entscheidung der Rechtsschutzbeauftragten abwarten. Aber auch wenn der Fall juristisch niedergelegt werde, stehe der Minister zu seiner damaligen Entscheidung, hieß es aus dem Ressort.
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