Nur raus mit Grund

Diese Lockdown-Regeln gelten für Ungeimpfte

Coronavirus
12.11.2021 13:14

In ganz Österreich soll kommende Woche ein Lockdown für Ungeimpfte und Ungenesene in Kraft treten. Dies hat Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) am Freitag verkündet. Für die Betroffenen heißt dies, dass wieder die alten Regeln gelten. Ein Überblick.

Für Hunderttausende ungeimpfte Österreicher im ganzen Land heißt es aller Voraussicht nach ab Anfang kommender Woche: Ausgangssperre. Es gelten die aus dem Dritten Lockdown bekannten Regeln, die da lauten: 

Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen würden für Ungeimpfte rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.

(Bild: stock.adobe.com)

Handel und Dienstleister (Frisöre etc.)
Bis auf die Grundversorger (u.a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen) ist Ungeimpften im Lockdown-Gebiet das Einkaufen nicht erlaubt. Auch der Besuch etwa eines Frisörs ist verboten. 

Gastronomie
Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.

Sport
Outdoor-Sport alleine ist Ungeimpften erlaubt. Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso. 

Veranstaltungen & Kultur
Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.

Arbeitsplatz
Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht - Ungeimpfte müssen sich rigoros testen. 

(Bild: Krone KREATIV)

Eheschließungen, Religion
Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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