Land geht in Revision

„Problemwolf“: Gericht stoppt Abschuss-Erlaubnis

Tirol
12.11.2021 16:23

Der in Tirol bereits zum Abschuss freigegebene Wolf mit der Bezeichnung „118MATK“, der laut Land für 59 Tierrisse verantwortlich ist, darf nun vorerst doch nicht entnommen werden. Wie es am Freitagnachmittag aus dem Innsbrucker Landhaus hieß, habe das Landesverwaltungsgericht der Beschwerde von WWF und Ökobüro gegen den Abschussbescheid die aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts will LHStv. Josef Geisler (ÖVP) Rechtsmittel ergreifen: „Wir werden in Revision gehen und das Höchstgericht anrufen. Ohne die Möglichkeit, rasch einzugreifen, ist jeder Abschussbescheid totes Recht.“

Weil vom Wolf „118MATK“ eine unmittelbare, erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgehe, hat die Behörde zunächst die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen die Abschussgenehmigung aberkannt. Damit war der Wolf seit Bescheiderlassung am 27. Oktober von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen und durfte bejagt werden. Diese Entscheidung wurde nunmehr vom Landesverwaltungsgericht behoben - und der Wolf darf damit im Falle des Falles nicht abgeschossen werden.

Aufhebung aus formalen Gründen
Das Land zitierte unterdessen aus der Begründung der Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht, in der es unter anderem hieß: „[...], so wäre die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte nicht sichergestellt. [...] Damit wäre das Gebot der Effektivität des Unionsrechts nicht in Einklang zu bringen“.

Die Jäger seien jedenfalls vom Land umgehend per SMS verständigt worden, dass damit der Abschuss eines Wolfes entsprechend dem Bescheid nicht mehr zulässig ist. In der Sache selbst habe das Landesverwaltungsgericht nicht entschieden, so das Land.

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