Wenn politische Parteien Veranstaltungen, wie etwa Parteitage, abhalten, müssen sie dafür ähnliche Kosten bezahlen wie Unternehmen? Oder bekommen sie von den Veranstaltern besondere Konditionen? In der Tabakfabrik Linz war Letzteres 2018 der Fall, fand der Bundesrechnungshof bei einer Stichprobe heraus. Den Rechnungshofbericht selbst finden Sie hier.
Der Rechnungshof nahm österreichweit verschiedene Veranstalter unter die Lupe. Das Design Center Linz etwa, in dem im Jahr 2019 ein Landesparteitag und ein EU-Wahlkampfauftakt stattfanden, gewährte diesen Parteien im Vergleich zu einem kommerziellen Event keine besonderen Bevorzugungen. Anders war es 2018 im Fall der Tabakfabrik Linz: Hier wurde für die Mitgliederversammlung einer Partei sowie für das Event einer weiteren Partei ein Non-Profit-Tarif verrechnet – mit einem Drittel weniger Mietkosten als beim Businesstarif. Die Tabakfabrik teilte mit, dass nun seit April 2020 auch Parteiveranstaltungen mit dem Businesstarif verrechnet würden.
Strafrechtlich hat die Praxis im Jahr 2018 keine Auswirkungen: Die Tabakfabrik Linz habe sich im überprüften Zeitraum bei der Einstufung von Veranstaltern als „Non-Profit“ an die Definition der Gemeinnützigkeit gemäß § 35 Bundesabgabenordnung gehalten und politische Parteien dieser Tarifgruppe zugeordnet, heißt es in der Stellungnahme zum Prüfbericht.
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