Einen Monat nach dem Abgang des Kanzlers in der ÖVP-Chataffäre ist das Machtvakuum innerhalb der Partei spürbar. Jetzt startet die erwartete Entlastungsoffensive. Das Gutachten eines renommierten Uni-Strafrechtlers sieht „keine konkrete Verdachtslage gegen Kurz“.
Prof. DDr. Peter Lewisch gilt als renommierter Experte am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien. In einer 17-seitigen Analyse im Auftrag von ÖVP-Anwalt Mag. Werner Suppan „zerlegt“ er regelrecht die Ermittlungen der Korruptions-Staatsanwälte gegen den Parteichef.
So betont der Experte in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Anordnung der WKStA, die zumindest eine Mitwisserschaft beim Verdacht der Untreue sieht: „Für einen Beschuldigtenstatus ist eine konkrete Verdachtslage Voraussetzung, von dieser kann im Bezug auf die Person Sebastian Kurz keine Rede sein.“
„Inkorrekte Textanalyse von Chatnachrichten"
Zudem würden die Tatsachenbehauptungen von Seiten der Justiz „allesamt auf freihändige Spekulationen und Mutmaßungen, auf methodischen Fehlern bei der Ableitung von Schlussfolgerungen und deren Begründung und auch auf echten Versäumnissen bei den bisherigen Sachverhaltsauklärungen“ beruhen.
Lewisch legt noch nach und spricht ebenso von „romanhafter Erzählung“ wie „schlichtweg inkorrekter Textanalyse von Chatnachrichten“ seitens der Ermittlungsbehörde.
Mögliches „Projekt Ballhausplatz 2.0“
Die Entlastungsoffensive der türkisen Mannschaft für ein mögliches „Projekt Ballhausplatz 2.0“ kommt zwei Tage vor dem am kommenden Dienstag tagenden Ausschuss im Nationalrat, der die Immunität des Altkanzlers im Parlament für weitere behördliche Ermittlungen aufheben soll.
Zweite Expertenkritik an Justiz binnen weniger Tage
Das ausführliche Gutachten des Uni-Strafrechtlers ist schon die zweite öffentliche Experten-Schelte an der rechtlichen Vorgehensweise der Korruptionsjäger binnen weniger Tage. Wie berichtet, hatte auch die Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums, Gabriele Aicher, in ihrer Kritik harsche Worte („Der Zweck heiligt nicht die Mittel“) gefunden und die Verdachtslage ebenfalls angezweifelt.
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