Am Sonntag endet die Übergangsfrist für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab Montag gilt dann die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern nun WKÖ, Händler und Gastronomen eine Fristverlängerung. Das Gesundheitsministerium sieht aber ausreichende Testkapazitäten.
„Die Testkapazitäten für Montag und darüber hinaus sind ausreichend“, betonte das Gesundheitsministerium am Samstag. Verwiesen wurde außerdem darauf, dass für die meisten Betroffenen weiterhin ein einfacher durchzuführender Antigentest ausreichend sein wird: „Einzig in den besonders sensiblen Bereichen Nachtgastronomie sowie in den Gesundheits- und Pflegeberufen muss ein negativer PCR-Test erbracht werden, sofern kein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegt.“
Arbeitgeber muss kontrollieren
Beschäftigte und Firmeninhaber müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3G-Nachweis muss mitgeführt werden und der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren. Auch die Behörden führen Kontrollen durch. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.
In folgenden Bereichen gilt für Arbeitnehmer seit 8. November bereits eine 2,5 G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet): Nachtgastronomie, Diskotheken, Après-Ski, Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung und bei Veranstaltungen mit über 250 Teilnehmern.
Wirtschaftskammer will mehr Testangebote
Die Wirtschaftskammer fordert von der Regierung und den Ländern „eine breite Ausrollung des niederschwelligen Testangebots in ganz Österreich“. Leider könne man derzeit nicht ausschließen, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Testergebnis nicht rechtzeitig erhalten würden. „Deshalb wäre eine Verlängerung der Übergangsfrist im Sinne der Betriebe sinnvoll“, hieß es von der Wirtschaftskammer auf APA-Anfrage. „Derzeit gehen wir jedoch nicht von drastischen Einschränkungen aus, die Versorgungssicherheit ist jedenfalls gewährleistet.“
Rund 1,4 Millionen Erwerbstätige müssen nun testen
Das Gesundheitsministerium verteidigt das Vorgehen bei 3G am Arbeitsplatz. Man habe sich vor Erlassen der entsprechenden Verordnung versichert, dass ausreichend Coronatests in Österreich lagernd und ausreichend Möglichkeiten zu Nachbestellungen gegeben seien. „Die Durchführung der Testungen liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Länder. Diese wurden zeitgerecht avisiert und darüber hinaus wurde für eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Testkapazitäten in den Ländern eine Übergangsfrist der 3G-Regelung am Arbeitsplatz von zwei Wochen vorgesehen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht geplant“, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA.
Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Corona-Test. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigen-Tests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3G am Arbeitsplatz benötigt.
„Verordnung kann nicht mit der Realität mithalten“
Wegen der fehlenden Testinfrastruktur in den Bundesländern sieht WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker ein „riesiges Problem“ auf die Gastrobranche zukommen. „Die Verordnung kann nicht mit der Realität mithalten“, kritisierte der Obmann. „Wenn der Küchenchef nicht zur Testung kommt, weil alles überlastet ist, kannst du deinen Laden dichtmachen“, so Pulker. In Wien sei das alles kein Thema, aber in den Bundesländern „der nackte Wahnsinn“.
Wenn der Küchenchef nicht zur Testung kommt, weil alles überlastet ist, kannst du deinen Laden dichtmachen.
WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker
Wenn Corona-Tests nicht rasch ausgewertet werden könnten, sei dies „eine große Problematik“ im Hinblick auf 3G für Betriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik Mitte dieser Woche. Die Regierung und die Länder müssten sich nun „schnell etwas überlegen“.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will fordert auch eine Verlängerung der Übergangsfrist. „Wir werden nicht alle Filialen öffnen können, wenn hier einfach dieses System nicht in der Übergangszeit verlängert wird“, sagte Will kürzlich. WKÖ-Handelsobmann Trefelik kann „nicht abschätzen“, wie viele Betriebe wegen nicht zeitgerecht ausgewerteter Covid-Tests am nächsten Montag möglicherweise nicht öffnen können. In ländlichen Gebieten könne dies bei kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitern „im Einzelfall“ aber passieren.
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