Heftig wurde es diskutiert, nun ist es fix: Im Entwurf der neuen Corona-Verordnung, welcher der „Krone“ vorliegt, wird ein bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte festgelegt. Zudem kommt für alle eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch für den Handel kommen weitere Verschärfungen.
Wer über keinen 2G-Nachweis verfügt, sprich weder geimpft noch genesen ist, dem ist es ab Montag nur mehr erlaubt, seinen privaten Wohnbereich in den bekannten Ausnahmefällen zu verlassen.
Kinder bis zwölf Jahre und Schwangere sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
Weiters kehrt die FFP2-Maskenpflicht für alle zurück, und zwar in sämtlichen geschlossenen Räumen im öffentlichen Bereich. Ausgenommen sind hier Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, zwischen sechs und 14 Jahren darf statt der FFP2-Maske auch ein normaler Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In Öffis, Skiliften und Seilbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen gilt die FFP2-Maskenpflicht und der Zutritt ist nur mit einem 2G-Nachweis gestattet - ausgenommen sind hier natürlich die öffentlichen Verkehrsmittel.
Auch im Handel gilt künftig 2G, wobei hier der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, der Verkauf von Medizinprodukten und Heilbehelfen, Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, KFZ- und Fahrradwerkstätten und Trafiken ausgenommen sind. Die Abholung vorbestellter Waren kann weiterhin für Ungeimpfte angeboten werden. Überall ist allerdings in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske Pflicht. Bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren und Masseuren gilt ebenfalls 2G und FFP2-Maskenpflicht.
Take-away für Ungeimpfte weiter möglich
In der Gastronomie gilt wie bisher auch 2G, Take-away kann allerdings weiterhin auch für Ungeimpfte angeboten werden. Auch Buffets können weiterhin angeboten werden, allerdings nur mit entsprechenden Hygienemaßnahmen. In der Nachtgastronomie und Hotellerie gilt ebenfalls 2G. Auch für das Betreten von Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Theatern und Zoos ist ein 2G-Nachweis Pflicht.
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G, bei Mitarbeitern der Nachtgastronomie ist es 2,5G - also geimpft, genesen oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer allerdings als ungeimpft oder nicht genesen hinter der Bar oder dem DJ-Pult steht, für den gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ebenfalls der 2G-Regel unterliegen Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen.
Verordnung soll vorerst bis 24. November gelten
Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden.
Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen bilden einen Mindestrahmen, die Länder können strengere Regeln erlassen. Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen.
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