Weil eine Pensionistin während der Isolation ihren Garten betreten hatte, alarmierte eine Nachbarin in Kärnten die Polizei. Eine Streife musste ausrücken, um die 90-Jährige abzumahnen.
„In den eigenen Garten oder auf die Terrasse zu gehen, ist während der Quarantäne grundsätzlich erlaubt, sofern kein Kontakt zu anderen Menschen möglich sowie die Fläche eingezäunt ist", heißt es seitens der Behörde. Bei einem Vorfall, der sich in Kärnten zugetragen hatte, hat sich die Nachbarin einer an Corona erkrankten Frau jedoch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gefühlt – obwohl sich die Pensionistin mehrere Meter entfernt auf ihrem eigenen Grundstück aufgehalten hatte. Sie hat die Polizei verständigt.
Die Beamten haben die 90-Jährige abgemahnt
Aber selbst bei der Polizei hält man die Sinnhaftigkeit solcher Einsätze für fragwürdig: „Anstatt sich gegenseitig zu helfen, herrscht in vielen Bereichen ein regelrechter Anzeige- und Kontrollwahn, der großteils grundlos und übereifrig durchgeführt wird.“
Gerade in dieser schwierigen Zeit seien Solidarität und Zusammenhalt die Gebote der Stunde. „Anstatt auf Kritik und Panikmache sollte mehr darauf gesetzt werden“, sind sich auch Psychologen einig.
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