Ein Zettel mit der Aufschrift „ungeimpfte Patienten sind unerwünscht!!!!“ am Ordinationseingang einer Hautarztpraxis in Linz-Kleinmünchen sorgte bei Impfkritikern in sozialen Medien für Empörung. Am Sonntag war die Forderung nur noch in abgeschwächter Form angebracht: „2G erwünscht“.
Laut Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser sei eine derartige Auslese bei Patienten rechtlich möglich. „Aus wichtigen Gründen können Patienten auch nicht behandelt werden.“ Das gelte für Spitalsambulanzen genauso wie für Ordinationen.
Entscheidend ist aber, dass es sich um keinen Notfall handelt. Ein solcher muss ausnahmslos behandelt werden.
Jurist Felix Wallner
Dieser Einschätzung pflichtet der Jurist und Kammeramtsdirektor Felix Wallner bei. „Entscheidend ist aber, dass es sich um keinen Notfall handelt. Ein solcher muss ausnahmslos behandelt werden.“ Laut Bundesmaßnahmenerlass könnten Betriebe im Gesundheitsbereich Regeln aufstellen, um das Infektionsrisiko zu minimieren: „In Ordinationen liegt es in der Verantwortung des Arztes, ein Konzept zu erstellen.“
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