Ärzte, Pflegepersonal, aber auch Hebammen - für sie alle soll künftig eine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Wie der Gesetzesentwurf, welcher der „Krone“ vorliegt, zeigt, sind aber auch Sanitäter im Sinne des Sanitätergesetzes davon betroffen, und damit auch Ehrenamtliche sowie Sanitäter des Bundesheeres. Auch Heilmasseure und Physiotherapeuten müssen sich, so nicht schon geschehen, gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.
Ärzte und Zahnärzte, Pflegepersonal, Pflegeassistenzen, aber auch Mitarbeiter medizinischer Assistenzberufe wie Sprechstundenhilfen in Ordinationen oder Röntgenassistentinnen und -assistenten sollen sich, geht es nach dem Gesetzentwurf, gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Ebenso mit eingeschlossen sind Angehörige von Sozialbetreuungsberufen, die in der Alten- oder Behindertenbetreuung tätig sind. Nicht konkret erwähnt sind allerdings Zivildiener.
Auch Studierende und Auszubildende betroffen
Auch alle, die sich in diesen Berufen ausbilden lassen, sind von der Impfpflicht betroffen - und damit wohl auch Medizinstudenten. Die MedUni Innsbruck hatte bereits mit Beginn des Wintersemesters eine Corona-Impfpflicht für Medizinstudenten eingeführt. Wer nicht voll immunisiert ist, darf am klinischen Lehrbetrieb nicht teilnehmen.
Ausgenommen von der Impfpflicht für Mediziner sollen Schwangere sein sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Letztere müssen dies allerdings durch eine amtsärztliche Bestätigung nachweisen.
Verweigerung soll teuer kommen
Kommen Angehörige dieser Berufsgruppen ihrer Impfpflicht dennoch nicht nach, drohen Strafen bis zu 3600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Wer die Auffrischungsimpfung verweigert, soll mit bis zu 1450 Euro belangt werden können. Noch offen ist, ab wann die Impfpflicht gelten soll.
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