Auch Kinder betroffen

So beugen Sie Rückenschmerzen im Homeoffice vor

Fitness
15.11.2021 11:53

Lockdown, Homeoffice, Homeschooling - all diese Pandemie-Maßnahmen rufen bei vielen Menschen - selbst Kindern! - stärkere Rückenschmerzen hervor. Das „Sofa als Bürosessel“ erzeuge kein ergonomisches Sitzen, der Laptop am Tisch stehe zudem oft niedriger als ein PC-Monitor, was zu einem ständigen Nach-Vorne-Neigen des Kopfes - einem „Tech-Neck“ - führe. Wichtige Maßnahme zum Gegensteuern: Bewegung wie Spazierengehen oder mäßiges Krafttraining.

Circa zwei Millionen chronische Schmerzpatienten, zwei Drittel mit Rückenschmerzen, gab es in Österreich laut Berufsverband der Österreichischen Fachärzte für Orthopädie (BVdO). Präsident Ronald Dorotka: „Die Pandemie hat das nicht verbessert.“

Menschen gehen seltener zum Arzt
Außerdem herrsche durch die wegfallenden Wege in die Arbeit ein allgemeiner Bewegungsmangel. All das rufe Verspannungen, Schmerzen und Unwohlsein hervor. Eine aktuelle Studie habe ergeben, dass Rückenschmerzen auf einer zehnteiligen Schmerz-Skala um einen Punkt stärker ausfielen. Ein Grund dafür sei, dass die Menschen während der Pandemie seltener zum Arzt gingen.

(Bild: BillionPhotos.com/stock.adobe.com)

Eine wirksame Gegenmaßnahme sei ein Mehr an Bewegung. Dorotka nannte Beispiele wie Spazierengehen, Stiegensteigen oder eine Bushaltestelle früher aussteigen und empfahl mäßiges Krafttraining, das auch auf dem Teppich zu Hause funktioniere. Im Homeoffice sollten Hüfte und Knie im rechten Winkel gebeugt, der Laptop mit Büchern unterstützt auf Augenhöhe angehoben und Bewegungspausen eingelegt werden. Eine gute Idee sei die Anschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches.

Kindern fehlt Freizeitsport
Auch bei den Kindern, denen der Schul- und Freizeitsport fehle und die zu viel Zeit vor dem Handy verbringen würden, schlug der Orthopäde Alarm. Er appellierte an die Vorbildfunktion der Eltern. Habe man Schmerzen, solle man sich außerdem ärztlich untersuchen lassen; auch orthopädische Untersuchungen von Kindern sollen nachgeholt werden - nach der Geburt, nach Gehbeginn, bei Einschulung, Schulwechsel und am Ende der Schulpflicht.

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(Bild: kmm)



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