Auch Tirol wartet mit einer weiteren Corona-Verschärfung auf. Ab heute, Mittwoch, gilt im Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen am Arbeitsplatz.
Das heißt: „Für Orte der beruflichen Tätigkeit, an denen in geschlossenen Räumen physische Kontakte mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können - beispielsweise im öffentlichen Bereich am Gang, bei Besprechungen oder bei mehreren Personen innerhalb eines Büros - besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen“, hieß es am Dienstag vonseiten des Landes. Dies gelte auch in Fahrzeugen des Arbeitgebers, wenn diese zu beruflichen Zwecken verwendet werden.
„Unabhängig vom Impfstatus“
„Mit dieser Maßnahme folgt Tirol den Empfehlungen zahlreicher Expertinnen und Experten und schließt an die vom Bund vorgegebene Unterkante aktiv an. Somit können wir die Zirkulation des Virus in unserer Gesellschaft und konkret am Arbeitsplatz verhindern. Es ist eine Schutzmaßnahme für alle - unabhängig des Impfstatus“, so Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP).
„Maßnahmen unausweichlich“
Die Zahlen der Neuinfektionen würden in einem derart rasanten Tempo ansteigen, „dass weitere Maßnahmen aktuell unausweichlich sind. Denn notwendige Maßnahmen hängen auch davon ab, wie viele Menschen durch eine Covid-Impfung vor einem schweren Verlauf geschützt sind. Derzeit sind das noch zu wenige, wie auch die aktuellen Hospitalisierungen mit 195 Patientinnen und Patienten - Tendenz steigend - zeigen“, so Leja weiter.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfalle laut Land, wenn beispielsweise andere geeignete Schutzmaßnahmen gegeben sind, die das Infektionsrisiko minimieren (beispielsweise Plexiglaswände), oder durch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske die Ausübung des Berufs verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde (beispielsweise für Musiker und Schauspieler).
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