Im Kampf gegen die tückische Pandemie weitet die Landesregierung von Niederösterreich die Maskenpflicht aus und setzt auf Homeoffice. „So wollen wir die hohen Infektionszahlen bremsen“, erklären Landesvize Stephan Pernkopf und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig. Auch in weiteren Bundesländern wird die Maskenpflicht in den kommenden Tagen verschärft.
Im gesamten öffentlichen Handel gilt ja die FFP2-Maskenpflicht ebenso wie bei körpernahen Dienstleistern, im Bereich des Gelegenheitsverkehrs sowie in Museen und Bibliotheken bereits. Nun kommen laut Verordnung weitere Bereiche dazu:
„Gleichzeitig setzen wir in der Landesverwaltung wieder stärker auf Homeoffice. Denn auch so können Menschen vor Infektionen geschützt werden. Damit wollen wir auch als Vorbild für andere Arbeitgeber agieren, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren“, so Pernkopf und Königsberger-Ludwig.
Verschärfungen in vielen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern wird die Maskenpflicht verschärft: Die Steiermark dehnt die Tragepflicht für FFP2-Masken bereits ab Mittwoch aus. In jedem geschlossenen Raum ab Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Das gelte auch für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.
Ebenfalls ab Mittwoch muss in allen öffentlich zugänglichen Räumen im Burgenland wieder Maske getragen werden - etwa bei Veranstaltungen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gastgewerbe und bei körpernahen Dienstleistungen. Das Impf- und Testangebot wird erweitert.
Auch Tirol wartet mit einer weiteren Corona-Verschärfung auf. Ab Mittwoch werde im Bundesland eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen am Arbeitsplatz gelten. Die Maskenpflicht gelte dann, wenn mehr als eine Person im Raum ist.
Ab Freitag gilt in Vorarlberg die FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen und am Arbeitsplatz gelten - überall dort, wo es Kundenkontakt gibt (Handel, Gastronomie, körpernahe Dienstleister). Auch bei Veranstaltungen werden Masken zu tragen sein. Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften ist nicht vorgesehen.
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