Ehemann entlastet

Tod nach Sturz aus 3. Stock – kein Fremdverschulden

Niederösterreich
09.04.2011 15:29
Der Tod von Elisabeth B. am Donnerstagnachmittag in Kaltenleutgeben (Bezirk Mödling) ist nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen. Die Frau war in einem Wohnhaus aus dem dritten Stock etwa zwölf Meter bis in den Keller gestürzt. Die Ermittler hatten zunächst ein Verbrechen nicht ausgeschlossen. Der Ehemann der 52-Jährigen sei daher vorübergehend festgenommen worden, am Samstagnachmittag jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, so Alfred Schüller vom Landeskriminalamt.

Laut Schüller konnten Zeugen den ursprünglich Verdächtigen entlastet. Zwischen dem Paar habe es auch keinen Streit gegeben, hieß es am Samstag. Zunächst war von einer heftigen Auseinandersetzung die Rede gewesen.

Frau starb an inneren Blutungen
Elisabeth B. war aus einem Stiegenhaus-Fenster im dritten Stock etwa zwölf Meter bis in den Keller gestürzt. Als die Rettung eintraf, war es aber bereits zu spät. Für die Frau gab es keine Hilfe mehr. 

Die Obduktion am Samstag ergab, dass sie innerlich verblutet war, berichtete Schüller. "Um ein eventuelles Fremdverschulden ausschließen zu können", hatten Beamten des Landeskriminalamtes die weitere Amtshandlung am Freitag übernommen.

Symbolbild

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