Landesrechnungshof

Kindergärten: Ganztag teils günstiger als Halbtag

Kärnten
17.11.2021 13:30

Die vorschulische Kinderbildung und -betreuung hat sich der Kärntner Landesrechnungshof im Rahmen einer Prüfung genauer angesehen. Der noch unveröffentlichte Bericht liegt der „Krone“ vor und er zeigt große Unterschiede bei den Tarifen der heimischen Kinderbetreuungseinrichtungen auf. Auch das Fördersystem des Landes sollte neu aufgestellt werden. Insgesamt stellt der Landesrechnungshof 48 Empfehlungen zur Verbesserung des Angebotes auf.

Was gleich auffällt sind die großen Unterschiede der Elternbeiträge: So zahlen Mamas und Papas in Kärnten für halbtägige Betreuung ihrer Kinder zwischen 26 und 358 Euro, für ganztägige Betreuung müssen Eltern zwischen 110 und 540 Euro ausgeben. Wie diese Tarifunterschiede zustande kommen, liegt laut Landesrechnungshof nahe: Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten legen diese Preise ja selbst fest.

Erhöhung der Elternbeiträge nicht gedeckelt
Und es gibt noch mehr Auffälligkeiten: Das Land hat - als das Kärntner Kinderstipendium, das ja 66 Prozent des Elternbeitrages fördert, gestartet wurde - keine Deckelung der jährlichen Erhöhung der Elternbeiträge vorgesehen. Dementsprechend schossen diese Beiträge bei Einführung des Kinderstipendiums in die Höhe. Eine Obergrenze wurde erst im Jahr 2019/2020 eingeführt.

Kärntner Kinderstipendium
Generell wurde dem Kinderstipendium in dem Bericht viel Platz eingeräumt. Im Kindergartenjahr 2018/19 finanzierte das Land damit die Hälfte des durchschnittlichen Elternbeitrages, ab dem Kindergartenjahr 2019/20 wurde es - wie oben beschrieben - auf 66 Prozent erhöht. „Da die Förderbeträge auf Basis durchschnittlicher Elternbeiträge berechnet wurden, kam es vor, dass bei einem Teil der Einrichtungen die Förderung den Elternbeitrag überstieg“, heißt es dazu im Bericht.

(Bild: APA/dpa/Friso Gentsch)

Ganztagsbetreuung günstiger als Halbtagstarif
Das Stipendium hatte noch einen Effekt: Durch die Förderbeträge wurde bei mehr als 60 Betreuungseinrichtungen der Ganztagstarif für die Eltern günstiger als der Halbtagstarif. Das bewirkt einen „merklichen Anstieg“ der Zahl der Kinder, die für eine Ganztagsbetreuung angemeldet waren - allerdings nahmen diese weiterhin meist nur die Halbtagsbetreuung in Anspruch. Die Betreuungsquote der Kinder unter sechs Jahren habe sich durch die Einführung des Kinderstipendiums kaum geändert.

Im Bericht empfielht der Landesrechnungshof, das System des Kinderstipendiums zu evaluieren und zu adaptieren. So soll zielgerichtete Förderung gewährleistet werden. Außerdem könne das Land so vermeiden, dass die Förderung die Elternbeiträge übersteigt.

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Das wird die größte Initiative für Kinder, Familien und Elemetarpädagog*innen in Kärnten seit der Nachkriegszeit.

LH-Sprecher Andreas Schäfermeier

Das Land Kärnten nimmt die Empfehlungen des Landesrechnungshofes ernst und ist dankbar für Anregungen: „In dem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass sich aktuell ein völlig neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Ausarbeitung befindet, das im Kindergartenjahr 2022/23 mit den ersten Umsetzungsschritten schlagend werden soll“, informiert Andreas Schäfermeier, Sprecher des Landeshauptmannes.

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