Ein aufsehenerregendes Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) lässt nun Tausende Betriebe hoffen: Denn der hat Corona jetzt offiziell als „Seuche“ eingestuft. Damit gilt das Schutzgesetz §1104 ABGB - von Lockdown-Schließung betroffene Geschäfte müssen keine Miete bezahlen!
Jetzt ist es da - das erste höchstgerichtliche Urteil, das Mietzinszahlungen in Lockdown-Zeiten klar macht - es darf nämlich keine geben! Das entschied der Oberste Gerichtshof, indem er in diesem Fall das Seuchenschutzgesetz im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch vor die Corona-Regelungen der Regierung setzt. Und das könnte durchaus Auswirkungen auf fast alle Branchen haben!
Solarium sperrte zu und zahlte nicht
Anlassfall war eine Sonnenstudio-Betreiberin. Ihr Betrieb stand aufgrund der Verordnung von Mitte März bis Ende April 2020 still. Sie ließ auch den Strom abdrehen - und schrieb dem Vermieter, dass sie laut Wirtschaftskammer auch keine Miete, Betriebskosten und Heizkosten zahlen müsse. Der Eigentümer klagte, wollte wenigstens die Entschädigungszahlung - und verlor nun vor dem OGH (3 Ob 78/2ly). Zum einen kam die Entschädigungs-Verordnung erst mit Mai 2020, zum anderen sei eine Pandemie eine Seuche, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Wofür dann Fixkostenzuschuss?
Trotz dieser Klarheit bleiben laut Anwalt Paul Kessler aber noch Fragen offen, wie etwa bei Gastbetrieben, die Take-away angeboten hatten, also die Räume teilweise genutzt hatten. Ob Vermietern nicht tatsächlich Hilfszahlungen ab Mai 2020 wie der Fixkostenzuschuss zustünden, wenn schon die Miete entfällt. Und ob diese Regelung auch auf Pacht anzuwenden sei, Stichwort Einkaufszentrum. Das wird wohl der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen.
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