„Nehmen Sie den Hut samt Ihrer braunen Rasselbande“, geriet ein Bürger in Rage, als der 3. Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) zur Unterstützung von Anti-Corona-Demos aufrief. Hofer klagte - und verlor vor dem Obergericht.
„Es werden 20.000 werden, 50.000, der Druck auf der Straße wird größer“, tönte es von Hofer Richtung Demo-Unterstützer. Ein Bürger (Anwälte Constantin-Adrian Nitu, Ernst Schillhammer) konterte scharf auf Twitter: „Aufruf zur Demo gegen demokratische Entscheidungen ist negieren der parlamentarischen Mehrheit.“ Er riet Hofer, den Hut zu nehmen, „samt Ihrer braunen Rasselbande“.
Der 3. NR-Präsident klagte wegen Beleidigung und bekam vom Erstgericht nicht nur recht, sondern auch eine Entschädigung zugesprochen.
Das Oberlandesgericht (17 Bs 191/21v) entschied anders: Es sei nicht ableitbar, dass Hofer einer „braunen Rasselbande“ führend angehöre, sehr wohl aber Anti-Corona-Demoteilnehmer - die der Bürger als „Narrensaum“ bezeichnete. Diese wörtlich „flapsige“ Formulierung ist laut OLG als zulässige politische Kritik zu sehen.
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