Das juristische Tauziehen in der ÖVP-Affäre geht weiter. Zwei Beschuldigte, „Mr. Message Control“ Gerald Fleischmann und Sebastians Kurz Berater, Stefan Steiner, legen nun gegen die Razzien Beschwerde ein. Diese seien „rechtswidrig und unverhältnismäßig“. Jetzt ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.
Wie berichtet, durchsuchten die Korruptionsjäger der Staatsanwaltschaft wegen Vorwürfen der Untreue und Bestechung neben der türkisen Parteizentrale und dem Kanzleramt auch die Privatwohnungen von engen Mitarbeitern des nunmehrigen Altkanzlers Kurz. Darunter auch die von Berater Steiner und jene seines als „Mr. Message Control“ bekannt gewordener Medienbeauftragter Fleischmann (Bild unten).
Die Anwälte beider Beschuldigten legten jetzt Beschwerde gegen die Razzien ein. Hauptkritikpunkte: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) setze auf falsche Spekulationen und zitiere aus Büchern. So gebe es im Falle von Steiner „keine einzige Nachricht oder sonstige Beweise“ und bei Fleischmann handle es sich bei den Anschuldigungen um „geradezu willkürliche Sachverhaltsannahmen“.
Kurz kann übrigens keine Beschwerde einlegen, weil bei ihm persönlich keine Hausdurchsuchung stattfand. Über die Rechtsmittel muss jetzt jedenfalls das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Christoph Budi
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