EZB-Direktor Fabio Panetta hat trotz konkreter Planungen für das Projekt eines digitalen Euros vor überzogenen Erwartungen gewarnt. „Es wird nicht möglich sein, dass der digitale Euro vom ersten Tag an in jeder Hinsicht alle Erwartungen erfüllt. Das möchte ich ganz deutlich betonen“, sagte der Italiener am Donnerstag vor einem Ausschuss des EU-Parlaments.
Die Europäische Zentralbank (EZB) will in einer zweijährigen Untersuchungsphase die Kerneigenschaften eines Digital-Euro festlegen. Panetta zufolge gilt es, Digitalgeld zu gestalten, das einerseits sofort von Nutzen sei, andererseits aber auch „innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens“ weiterentwickelt werden könne.
Eine hochrangige Taskforce zum digitalen Zentralbankgeld arbeitet daran, Anwendungsfälle und Designmöglichkeiten eines Digital-Euro zu identifizieren. Nach dieser Phase würden technologische Lösungen untersucht, sagte Panetta: „Wir gehen davon aus, die designrelevanten Entscheidungen bis Anfang 2023 einzugrenzen und in den Folgemonaten einen Prototyp zu erstellen“, fügte er hinzu.
„Nicht alles, was neu ist, ist immer besser“
Viele Notenbanken prüfen derzeit die Einführung digitaler Versionen ihrer Währungen. China gehört zu den Pionieren. Deutsche-Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz mahnte in einem Grußwort zum sogenannten „China Day“ im Rahmen der Euro Finance Week, trotz aller Vorteile von Innovationen auch stets deren Risiken zu berücksichtigen: „Nicht alles, was neu ist, ist immer besser.“ Es gelte, die potenziellen Vorteile und Risiken abzuwägen, gerade bei technologischen Neuerungen: „Und so sind wir auch als Zentralbanken in einem intensiven Austausch über das Für und Wider digitalen Geldes“, fügte er hinzu.
Ein in diesem Zusammenhang immer wieder genanntes Problem ist, dass Bankkunden in Krisenzeiten ihre Konten leerräumen könnten, weil sie digitales Zentralbankgeld in solchen Zeiten für sicherer halten. Um dies zu verhindern, erwägen viele Notenbanken, das Horten von Digitalgeld-Beständen durch Obergrenzen zu verhindern. Italien wird etwa ab dem 1. Jänner 2022 die derzeit geltende Grenze für Bar-Zahlungen von 2000 Euro auf 1000 Euro senken.
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