Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) haben am Freitag der Wirtschaft für die Zeit des Lockdowns eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. „Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld“, so Blümel. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.
Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnerte Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.
Ab Montag haben Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt.
Homeoffice nur eine „Empfehlung“
Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt, erinnert Kocher. Der Minister „empfiehlt“ Unternehmen Homeoffice zu nutzen.
Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. Zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Millionen Euro statt bisher 1,8 Millionen Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 700 Millionen Euro im Monat.
Verlustersatz für den Umsatzeinbruch
Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal zwölf Millionen Euro, statt wie bisher zehn Millionen. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Die Kosten der Maßnahme sind noch offen.
Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2000 Euro. Die Maßnahme kostet 100 Millionen Euro pro Monat.
Bei Verstößen droht Rückzahlung der Hilfen
Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben, kündigte Blümel an. Neu ist: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die Covid-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.