Die Hotellerie fordert angesichts des neuerlichen Lockdowns, der mitten in die Vorbereitung auf die Wintersaison falle, eine neue Regelung für Kurzarbeit: Diese solle ab dem ersten Tag eines Beschäftigungsverhältnisses möglich sein, denn man müsse die Mitarbeiter jetzt oder in den nächsten Wochen einstellen, damit die Hotels nach dem Lockdown überhaupt öffnen können.
Derzeit werde mindestens ein volles Monat Beschäftigung für Kurzarbeit vorausgesetzt. „Wir fordern, dass in diesem außergewöhnlichem Fall Kurzarbeit ab dem ersten Tag möglich ist“, so WKÖ-Hotellerie-Obfrau Susanne Kraus-Winkler. Die Leute würden sich sonst in anderen Branchen eine Beschäftigung suchen und würden dann nach dem Lockdown nicht mehr in der Hotellerie arbeiten wollen.
„Das dürfen wir nicht“
Vom Arbeitsministerium kommt dazu eine Absage: Eine branchenspezifische Lösung für die Kurzarbeit gehe aus beihilfenrechtlichen Gründen nicht. „Das dürfen wir nicht“, so ein Sprecher des Ministeriums zur APA. Wenn man dieses Erfordernis streichen würde, dass jemand bereits ein Monat beschäftigt sei, müsste man es für alle streichen. Es gebe aber diverse andere Hilfsinstrumente für Unternehmen.
Für die besonders betroffene Stadthotellerie werde man eine Verlängerung der Kurzarbeit über die 24 Monate brauchen, so Kraus-Winkler. Diese seien nun besonders von Stornierungen ausländischer Gäste betroffen.
Grundsätzlich hoffe man auf die Stammgäste, die nach dem Lockdown einen Winterurlaub machen wollen. Die Hotels müssten derzeit extrem flexibel mit Stornierungsfristen sein, wenn sie ihre Gäste halten wollen. Viele würden auch in andere Winterdestinationen wie Südtirol, die Schweiz oder Frankreich wechseln. Bayern hingegen sei in einer ähnlichen schwierigen Lage wie Österreich, nur ohne kompletten Lockdown.
Es gebe noch viele offene Fragen, etwa betreffend Geschäftsreisender oder Gästen mit dringendem Wohnbedarf. Auch die Verlängerung der Überbrückungskredite und die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge seien Themen. Diese werden sich hoffentlich bald klären.
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