Gegen wüste Beschimpfungen eines Vorarlbergers setzte sich Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erfolgreich zur Wehr. Wegen Beleidigung wurde der 67-Jährige am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
„Wüste Beleidigungen“ und „wüsteste Schimpftiraden“ hatte der Angeklagte offenbar an die E-Mail-Adresse von Sebastian Kurz geschickt. Sage und schreibe 15 Schimpfwörter hatte der Vorarlberger auf eineinhalb Seiten untergebracht. Sein Zorn erstreckte sich aber nicht nur auf den Ex-Kanzler. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) und Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) bekamen Post vom Wutbürger.
Mit der Einsicht hinsichtlich besserer Wortwahl oder gutem Benehmen war es vor Gericht nicht weit her. Der Angeklagte tat vor dem Richter freimütig kund: „Ja, das habe ich Kurz geschrieben. Und ich würde es heute wieder tun!“ Es folgten noch weitere Schimpftiraden Richtung Kurz.
Das Motiv des Mannes ließ sich nur schwer ergründen, er dürfte sich bei zwei Behandlungen in Krankenhäusern ungerecht behandelt gefühlt haben. Man habe ihn „auf politische Weisung“ aus dem Spital „geschmissen“, gab er zu Protokoll.
Richter Christian Röthlin verurteilte den 67-Jährigen letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu vier Euro. Zudem hat der Mann auf Grundlage einer Unterlassungsklage zukünftig Beleidigungen gegen Kurz zu unterlassen.
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