Die Einführung der Corona-Impfpflicht sei vorrangig eine politische Frage und menschenrechtlich gar nicht so sehr problematisch, sagt Michael Lysander Fremuth, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte. Sie sei ein taugliches Mittel. Der Schutz der Allgemeinheit könne insoweit über die persönlichen Interessen des Individuums gestellt werden.
Mit einer allgemeinen Impfpflicht gibt es für die Bevölkerung eine gesetzliche Verpflichtung, die Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff „zu erdulden“ und auf Nachfrage einen Nachweis dafür zu erbringen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe eine solche Möglichkeit bereits 2012 grundsätzlich bejaht und im vergangenen April bestätigt.
Österreich liegt bei der Impfrate deutlich unter dem EU-Schnitt:
Solidaritätsgedanke über individueller Entscheidung
Konkret ging es um eine Impfpflicht für Kinder gegen eine Reihe klassischer Kinderkrankheiten in Tschechien - außerhalb einer Pandemie -, wobei der EGMR mit dem Kindeswohl, medizinischen Erkenntnissen und dem staatlichen Ermessensspielraum argumentierte, innerhalb dessen der Solidaritätsgedanke über die individuelle Entscheidung gestellt werden dürfe, erläuterte der Menschenrechtsprofessor an der Universität Wien.
„Solidaritätspflichten“
„Wie sehr ich mich selbst schützen möchte, ist meine eigene Entscheidung. Es gibt aber auch Solidaritätspflichten“, die der Gesetzgeber höher werten könne, so der Experte. Im Zusammenhang mit der ab Februar 2022 in Aussicht gestellten Verpflichtung zur Corona-Schutzimpfung von einer Diktatur zu sprechen, sei hingegen eine „völlig falsche Einschätzung“: „Das verhöhnt Menschen, die wirklich in einer Diktatur leben.“ In jedem Fall sei aber für die Einführung ein Gesetz nötig, nur per Verordnung sei dies nicht zu regeln.
Von einer Diktatur zu sprechen, ist eine völlig falsche Einschätzung. Das verhöhnt Menschen, die wirklich in einer Diktatur leben.
Michael Lysander Fremuth, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte
Deutlicher Eingriff, aber ...
Tatsächlich betrifft die Impfpflicht Grund- und Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und jenes auf Autonomie über den eigenen Körper und sei „schon ein deutlicher Eingriff“. „Es geht dem Staat hier aber weniger darum, das Individuum vor sich selbst und allfälliger Ignoranz zu schützen; vielmehr dient die Pflicht vorrangig dazu, andere, insbesondere vulnerable Menschen vor den negativen Konsequenzen von (Fehl)Entscheidungen Dritter zu schützen“, sagte Fremuth. Die Maßnahme solle „dem Schutz der Gesamtbevölkerung dienen“ sowie „Schutz von Leben und Gesundheit der Gesamtbevölkerung“ in den Fokus stellen.
Die Maßnahme soll dem Schutz der Gesamtbevölkerung dienen.
Michael Lysander Fremuth
Vorteile einer Impfung
Die Tauglichkeit sieht der Menschenrechtsexperte als erwiesen an - die Impfung reduziere das Infektionsrisiko, die Gefahr von Hospitalisierung und die Übertragungswahrscheinlichkeit „und schützt somit auch andere“. Die „gelinderen Mittel“ wie Ausgangsbeschränkungen hätten sich bereits als nicht ausreichend effektiv erwiesen. Zudem werde oft vergessen, hier auch „die Zeitkomponente einzupreisen“ - nämlich dass Ungeimpften ansonsten „auf zunächst unbestimmte Zeit“ Ausgangsbeschränkungen aufzuerlegen sein könnten.
Die Impfung reduziert das Infektionsrisiko, die Gefahr von Hospitalisierung und die Übertragungswahrscheinlichkeit.
Michael Lysander Fremuth
Zur praktischen Umsetzung meinte Fremuth, physischer Zwang sei politisch nicht zu erwarten, wiewohl der Staat eine von ihm eingeführte und rechtskonforme Regelung grundsätzlich auch durchsetzen dürfe. Am wahrscheinlichsten sei die Verhängung von Verwaltungsstrafen.
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