Schulen bleiben offen

Faßmann: „Schieben keine Verantwortung ab“

Politik
19.11.2021 17:21

Ab Montag gilt in Österreich ein neuer Lockdown. Betroffen sind auch die Schulen, die - so wird betont - aber weiterhin geöffnet sein sollen. Es soll Präsenzunterricht stattfinden, gleichzeitig werden die Eltern aber gebeten, wo es geht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Unterricht findet also statt, aber die Schüler sollen nicht kommen. „Wir schieben keine Verantwortung ab, wir respektieren die Situation der Eltern und ihr Recht auf Entscheidung, was das Beste für ihr Kind ist“, erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). 

Ein harter Lockdown wäre laut Faßmann nicht möglich gewesen. „Komplett geschlossene Schulen stellt Eltern vor unlösbare Probleme“, so der Minister.

Ex-Bildungsminister Heinz Faßmann (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Ex-Bildungsminister Heinz Faßmann

Er zeigte sich „insgesamt froh“ über die getroffene Regelung. Diese komme sowohl Eltern als auch Schülern und Lehrpersonen entgegen: „Es gibt keine Form des hybriden Unterrichts, wo Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig Distance Learning betreuen müssen und auch Präsenzunterricht haben“, meinte Faßmann. „Das Wesentliche ist: Die Schule ist offen, sie sorgt nicht nur für Betreuung, sondern auch für Unterricht“, betonte der Minister. 

Abgesichert werde der Betrieb durch eine durchgehende Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz für Jüngere, FFP2-Maske für Oberstufe und Lehrer) sowie dreimal wöchentliche Tests für alle. Gleichzeitig könne man die Klassen entdichten - jene Eltern, für die Homeoffice möglich ist, könnten ihre Kinder auch daheim lassen, wenn sie dies wollen.

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Das Wesentliche ist: Die Schule ist offen, sie sorgt nicht nur für Betreuung, sondern auch für Unterricht.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP)

Distance Learning sei dann möglich, wenn etwa eine ganze Klasse daheimbleibe, meinte Faßmann. Wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, könne außerdem auch ein synchroner Hybridunterricht stattfinden, bei dem der Präsenzunterricht per Kamera nachhause übertragen wird. Ansonsten würden daheimgebliebene Schüler Lernpakete und Aufgaben erhalten, die sie dann über die Lernplattform der jeweiligen Schule abgeben.

Bei den Schularbeiten bzw. Tests gibt es zwar die grundsätzliche Vorgabe, diese während der Lockdownphase nicht stattfinden zu lassen. Wenn aber etwa praktisch alle Schüler anwesend seien bzw. sie unaufschiebbar sind, könnten sie durchgeführt werden.

„Durch Testungen kontrollierter Ort“
Schülern nur Lernbetreuung zu Hause anzubieten, wäre laut Faßmann unrealistisch. „Ich trete für die offene Schule ein. Weil ich weiß, dass Gleichalttrige zu ihrem sozialen Leben Bekanntschaften brauchen.“ Es sei eine Illusion, dass sich Über-12-Jährige daheim den ganzen Tag für die Schule interessieren. Aufgrund der vielen Testungen habe man in den Schulen - trotz Pandemie - einen kontrollierten Ort geschaffen.

Tipps, ob Eltern ihre Kinder eher in die Schule schicken oder daheim lassen sollten, wollte Faßmann nicht geben. Das wüssten die Eltern am besten - bedenken sollte man jedenfalls regionale Umstände wie das Infektionsgeschehen am Wohnort sowie den Lerntyp des Kindes.

Die wichtigsten Punkte laut dem Erlass des Bildungsministeriums:

  • Schulbetrieb, Unterricht und Betreuung werden weitergeführt, der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
  • Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schüler können je nach technischen Gegebenheiten am Unterricht virtuell teilnehmen.
  • Jene, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, eine Meldung an die Schule oder die Klassenleitung reicht. Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.
  • Schüler im Heimunterricht sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten.
  • Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden.
  • Vom Ministerium wird empfohlen, Abschlussklassen in Präsenzunterricht zu halten.
  • Für all jene, die sich entscheiden, weiterhin im Klassenzimmer Platz zu nehmen, gilt: Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassen. In Volksschulen und der Unterstufe reicht ein Mund-Nasen-Schutz, bei älteren Schülern, Lehrern und Schulpersonal ist eine FFP2-Maske verpflichtend.
  • Zudem muss sich jeder, wie bereits bisher in der sogenannten Sicherheitsphase, dreimal pro Woche testen lassen - ausgenommen sind nur Genesene. Bei einem Infektionsfall müssen alle anderen Schüler fünf Tage lang täglich zumindest einen Antigentest durchführen.


Kindergärten bleiben geöffnet, Unis nur für Prüfungen 

Auch die Kindergärten bleiben während des Lockdowns geöffnet. Hier gilt derselbe Appell wie in den Schulen: Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, werden gebeten, dies auch zu tun. Die Universitäten bleiben laut Faßmann offen für Prüfungen. Große Lehrveranstaltungen werden hingegen nicht stattfinden und auf digital umgestellt.

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