Bedingte Haftstrafe

Freundin gewürgt und in Badewanne untergetaucht

Ein 20-jähriger Mann packte vergangenen Sommer seine Freundin am Hals, würgte sie und tauchte sie dann in einer gefüllten Badewanne unter Wasser. Am Montag musste sich der junge Mann wegen Mordversuchs vor dem Landesgericht Wien verantworten. Der Angeklagte versicherte: „Ich bin nicht in der Lage, einen Menschen umbringen zu können.“ Er wurde vom inkriminierten versuchten Mord freigesprochen. Er wurde aber wegen Körperverletzung zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt und anschließend enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu Jahresbeginn hatte der 20-Jährige die um vier Jahre ältere Frau kennengelernt. Schon im Mai zog er bei der Frau dann ein. Kurz danach kam er für ein paar Wochen in U-Haft, weil er Drogen verkauft hatte. Nach seiner Enthaftung sei die neue Freundin „sehr eifersüchtig und kontrollsüchtig“ gewesen. Er habe die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen, sie habe ihn ständig verdächtigt, bei einer anderen Frau zu sein, erzählte der Angeklagte dem Gericht.

Zuerst geschlagen und getreten
Weil er aus Sicht der 24-Jährigen wieder einmal zu spät heimkam, gab es am 11. August einen heftigen Streit. Laut Anklage wollte die Frau ihn gar nicht mehr in ihre Wohnung lassen. Sie erklärte durch die geschlossene Tür die Beziehung für beendet. Indem er ihr erklärte, er wolle dann wenigstens seine Sachen mitnehmen, machte sie auf. Danach wurde es rasch gewalttätig: Er habe auf seine Partnerin eingeschlagen und eingetreten. Die Frau sei ins Badezimmer geflüchtet und habe sich dort eingesperrt, berichtete die Staatsanwältin. Er trat die Tür ein, habe sie gewürgt und ihren Kopf unter Wasser getaucht.

Zum Glück seien von den Nachbarn alarmierte Polizeibeamten eingetroffen und hätten Schlimmeres verhindert. 

Zitat Icon

Ich bekenne mich schuldig, dass ich versucht habe, sie zu verletzen. Dass ich versucht haben soll, sie zu ermorden, ist absurd.

Der Angeklagte zum Gericht

„Es hat eine Rauferei gegeben“
„Ein Tötungsvorsatz war nie und nimmer da“, pflichtete sein Verteidiger Leonhard Kregcjk bei. Seine Freundin habe ihn in der Wohnung aufs Heftigste beschimpft, gab der 20-Jährige zu Protokoll: „Sie hat mir in Gesicht geschlagen, aufs Auge. Es hat eine Rauferei gegeben.“ Er habe sie „so fest wie möglich weggeschubst“, sie sei Richtung Badezimmer „zurückgestolpert und rückwärts in die Badewanne geflogen“. Er habe sich „dafür bei ihr entschuldigt“. Bewusst gewürgt hätte er sie aber nicht: „Ich habe sie weggedrückt und dabei mit der rechten Hand am Hals leicht zugedrückt.“ 

Die Geschworenen folgten der Verantwortung des 20-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin erbat Bedenkzeit, während der Verteidiger - naheliegenderweise - auf Rechtsmittel verzichtete.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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