Mann (43) darf sterben

Italien: Erstmals grünes Licht für Sterbehilfe

Ausland
23.11.2021 11:12

Seit 2019 existiert in Italien eine streng regulierte Ausnahme vom geltenden Sterbehilfeverbot für unheilbar kranke Patienten, die „durch Behandlungen am Leben gehalten werden“, unter den Folgen ihrer Krankheit seelisch und körperlich „unerträglich“ leiden und noch selbst „frei und bewusst“ Entscheidungen treffen können. Diese gesetzlichen Bestimmungen erfüllt offenbar ein 43-jähriger querschnittsgelähmter Mann, der nun grünes Licht für den assistierten Suizid erhalten hat.

Nach 13-monatigen Beratungen hat die für ethische Fragen zuständige Kommission der Gesundheitsbehörde der mittelitalienischen Region Marken diese Entscheidung gefällt. Beim Patienten handelt es sich um einen ehemaligen Lkw-Fahrer, der nach einem Verkehrsunfall vor zehn Jahren bettlägerig ist. „Ich fühle mich jetzt leichter, ich habe mich von allen Spannungen befreit, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben“, sagte „Mario“, wie der Mann von Medien genannt wird, nach dem Beschluss der Kommission. Der 43-Jährige, der von seiner Mutter versorgt wird, hätte in die Schweiz reisen können, um zu sterben, entschied sich aber, für eine Änderung der italienischen Gesetzgebung zu kämpfen, berichteten italienische Medien am Dienstag.

In Italien ist die Sterbehilfe seit Jahrzehnten ein heiß debattiertes Thema (im Bild: Aufmarsch von Sterbehilfegegnern in Rom, die „die Verfassung verteidigen“). (Bild: AFP)
In Italien ist die Sterbehilfe seit Jahrzehnten ein heiß debattiertes Thema (im Bild: Aufmarsch von Sterbehilfegegnern in Rom, die „die Verfassung verteidigen“).

In Italien droht grundsätzlich für Beihilfe zum Suizid eine Gefängnisstrafe von fünf bis zwölf Jahren. Aktive als auch passive Sterbehilfe sind verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. 2017 hatte das italienische Parlament ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet. Laut dem Gesetz können Italiener künftig in einer Patientenverfügung mitteilen, wie sie im Falle von irreversiblen Krankheiten behandelt werden wollen. Auch künstliche Ernährung und Beatmung sollen eingestellt werden, wenn der Betroffene oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter dies entscheidet.

Kommt es zu Referendum über Legalisierung?
Eine Petition zur Legalisierung von Sterbehilfe in Italien hat kürzlich 900.000 Unterschriften für das Abhalten eines Volksentscheids erhalten. Damit wurde die für ein Referendum nötigen 500.000 deutlich überschritten, wie die Organisatoren mitteilten. Sie fordern eine Abstimmung über das bisherige Verbot von Sterbehilfe.

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