„Bisher haben wir keine Mitteilung, dass er nicht erscheinen wird“, sagt Wolfgang Seyer, Sprecher des Oberlandesgerichtes in Linz. „Der Prozess wird aber auf alle Fälle zum vorgesehenen Termin stattfinden. Der Beschuldigte hat das Recht, an der Verhandlung teilzunehmen, er muss aber nicht.“ Erscheint der Urenkel des letzten deutschen Kaisers nicht, wird in Abwesenheit darüber verhandelt, was im Sommer 2020 in Grünau passiert ist.
Der Beschuldigte hat das Recht, an der Verhandlung teilzunehmen, er muss aber nicht.
Wolfgang Seyer, OLG-Sprecher
Alkohol- und Betretungsverbot
Zehn Monate bedingt und fünf Weisungen – u. a. ein Alkoholverbot, Psychotherapie und ein Betretungsverbot für sein Jagdschloss in Grünau – hat Ernst August von Hannover im März in Wels ausgefasst. Im Zustand der vollen Berauschung soll der Welfenprinz mehrmals ausgerastet sein, Polizisten und seine Verwalterfamilie bedroht sowie eine Beamtin sogar verletzt haben. Zwischenzeitlich war der Adelige wegen der Vorfälle sogar in Untersuchungshaft gelandet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei der heutigen Verhandlung kann die Strafe neu bemessen, bestätigt oder das Urteil ganz aufgehoben werden.
Prozess auch in Hannover
Doch der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco hat in dieser Woche noch andere Gerichts-Baustellen, wo seine Anwesenheit verlangt wird. Wie deutsche Zeitungen berichteten, startet morgen, Donnerstag, in Hannover (D) ein Zivilprozess um die Rückgabe von Schloss Marienburg. Ernst August hatte den Stammsitz der Welfen seinem Sohn überschrieben, nun will er ihn zurück.
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