Paukenschlag in Tirol: Die Ermittlungen in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühjahr 2020 wurden eingestellt. „Es kommt zu keiner Anklage. Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, hieß es am Mittwoch.
Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits Ende Mai. Dieses Ermittlungsergebnis sei nun auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und schließlich vom Weisungsrat überprüft worden.
Umfangreiche Überprüfungen
„Näher geprüft wurden insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw. die Quarantäne im Paznauntal“, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Fünf Beschuldigte im Verfahren
Das Ermittlungsverfahren wurde zuletzt gegen fünf Personen als Beschuldigte geführt. Der Akt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. „Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, wurden 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen und auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission wurden berücksichtigt“, hieß es weiter. Die ermittelnde Staatsanwältin sei dabei von einem weiteren Staatsanwalt unterstützt worden.
Ischgl damals Corona-Hotspot
In dem Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Corona-Ausbruch gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Après-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.
VSV: „Halten Einstellung für falsch“
Prompt reagierte auch Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV): „Wir halten diese Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für falsch und werden zunächst eine Begründung verlangen und nach Prüfung dieser Begründung gegebenenfalls fristgerecht einen Fortführungsantrag einbringen.“
Ich habe den Eindruck, dass hier ein Behördenskandal weitgehend vertuscht werden soll.
Peter Kolba
Das Strafverfahren habe aber schon jetzt die wesentlichen Grundlagen für die Amtshaftungsklagen der vom VSV unterstützten Opfer von Ischgl gegen die Republik Österreich geliefert. „Nach den Akten lassen sich gravierende Behördenfehler lückenlos nachweisen“, so Kolba weiter. Er habe den Eindruck, dass „hier ein Behördenskandal weitgehend vertuscht werden soll“.
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