Öl ins Diskussionsfeuer um ORF-Sendungen mit Publikumsteilnahme im Lockdown gießt nun ein Anwalt aus Wr. Neustadt. Er hat den Bundespräsidenten und Mitglieder der Bundesregierung wegen ihres aktiven Mittuns bei der „Licht ins Dunkel“-Spendengala wegen einer Verwaltungsübertretung angezeigt. Er nennt sie Verdächtige, die Veranstaltung illegal. Stellungnahme gibt es (noch) keine von ihm - der Anwalt ist in Quarantäne, er ist Corona-positiv ...
In der 5. Covid-Verordnung wird im § 3 Abs 1 Z 4 festgelegt, dass man das Haus nur zu beruflichen Zwecken verlassen darf, wenn diese „erforderlich“ sind.
Könnte man in diesem Fall wohl sagen: Bundespräsident Van der Bellen, Kanzler Schallenberg und die MinisterInnen Edstadler, Kocher und Köstinger sammelten im ORF-Zentrum telefonisch Spenden für bedürftige Menschen in Österreich. Auch die „beruflichen Zusammenkünfte“ - unaufschiebbar, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit und nicht in digitaler Form möglich wie im § 14 der Verordnung geregelt - passen eigentlich.
„Keine Ausnahme anwendbar“
Und doch sieht es der Anwalt anders: Keine der Ausnahmebestimmungen sei anwendbar, niemand trug eine FFP-Maske, es gab keine Plexiglaswände. In der Anzeige schreibt er: „Der Auftritt kann maximal unter Repräsentationszwecke subsummiert werden. Ob der Zweck, Menschen durch deren Teilnahme zu mehr Spenden animiert werden, darf angesichts der derzeitigen Beliebtheitswerte stark angezweifelt werden.“
Hier irrt der Anwalt - er ist übrigens auch ÖVP-Politiker! - doch: Es gab, wie berichtet, ein Rekordergebnis von mehr als 3 Millionen Euro!
Nun könnte man ebenso wie er polemisch werden: Das Schicksal schlug nämlich prompt zurück. Der Anwalt ist derzeit in Quarantäne - er ist Corona-positiv! Wir wünschen ihm gute Genesung!
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