Es ist eine „Unfassbarkeit“, sagt der Opfer-Anwalt. Erschüttert werden die Prozesszuhörer von den Ausführungen des Staatsanwaltes: Demnach hat ein Salzburger (51) seit 2014 seine Stieftochter (damals 12 Jahre alt) sieben Jahre lang sexuell missbraucht, und das teils mehrmals die Woche. Während die mittlerweile junge Frau mit psychischen Folgen zu kämpfen hat, gesteht der Angeklagte im Landesgericht die schwerwiegenden Vorwürfe ein, bittet um Entschuldigung und schweigt. Das nicht rechtskräftige Urteil: zehn Jahre Haft.
Mehrere Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs, mehrere Verbrechen der Vergewaltigung sowie den Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, geschlechtliche Nötigung und pornografische Darstellung von Minderjähriger: Die Liste an Vorwürfen der Anklagebehörde gegen den bislang unbescholtenen Büro-Angestellten ist lang. Staatsanwalt Roland Finster spricht auch von Fotos und Videos, die der Angeklagte während seiner Schandtaten anfertigte: „Bereits 2009 hat er begannen, intime Fotos des Opfers zu machen.“
Und Finster unterstreicht, dass der 51-Jährige Gewalt angewendet hat: „Anfangs hat das Opfer ihn noch weggedrückt. Mit der Zeit hat es aber aufgegeben und sich gefügt.“ Der Angeklagte habe sich laut dem Staatsanwalt die Stieftochter „als Sexualpartnerin herangezogen“.
Opfer leidet an psychischen Folgen durch den Missbrauch
Deshalb habe die junge Frau nun eine „Traumafolgestörung“, wie Opfer-Anwalt Stefan Rieder auf das Gutachten des Neuro-Psychiaters verweist. Durch die Taten wurde bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Und das bedauert der Angeklagte beim Prozess am Montag im Landesgericht Salzburg: „Es tut mir schrecklich leid. Ich kann es nicht wieder gut machen. Ich möchte mich entschuldigen.“ Es sind auch die einzigen Worte des mutmaßlichen Triebtäters. Seine Verteidigerin bittet um eine milde Strafe: „Der Angeklagte hatte eine schwere Kindheit, er wurde täglich geschlagen. Auch als Erwachsener wurde er ständig gemobbt und fühlte sich minderwertig.“ Dies sei keine Rechtfertigung, betont die Rechtsanwältin.
„Dieser Fall ist wieder ein Beispiel, wie gefährlich Stiefkinder leben.“
Opfer-Anwalt Stefan Rieder beim Prozess
Für Rieder steht außer Frage: „Der Angeklagte hat knallhart die Abwesenheit der Mutter ausgenutzt.“ Während die Mama des Opfers bei der Arbeit war, machte sich der Angeklagte an die Tochter heran, also zweimal wöchentlich. Aufgekommen ist die Sache durch eine Internet-Bekanntschaft der jungen Frau: Ein schwedischer Chatpartner habe ihr angeraten, Anzeige zu erstatten. „Und das nur vier Tage nach dem letzten Vorfall.“ Also im Juli.
Der Schöffensenat rund um die Vorsitzende Martina Kocher fällt ein klares Urteil: zehn Jahre Freiheitsstrafe. 30.000 Euro bekommt das Opfer als Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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