„Ich war im Rahmen einer Demonstration in Innsbruck eingeteilt“, erzählt der Polizist im Gespräch mit der „Krone“ vor dem Saal 8 des Landesgerichtes in Eisenstadt.
Während Kollegen damals mehrere Meter entfernt einen Demonstrationsteilnehmer festnehmen mussten, wurde der 32-Jährige, der an der Amtshandlung überhaupt nicht beteiligt war, von einem Unbekannten gefilmt: „Noch als ich nach der Demo auf dem Heimweg war, bekam ich von einem Freund die Information, dass ein Foto von mir mit entsprechenden Kommentaren auf Facebook war.“ Und diese Kommentare waren brutal: „scheiß Polizist“ oder „feige Sau“. Auf Facebook ging ein Posting mit dem Foto und dem Text, dass der Beamte den Festgenommenen „brutal zu Boden gerissen“ habe, viral.
„Polizisten sind kein Freiwild!“
Über seinen Anwalt erstattete der Ordnungshüter Anzeige gegen mehrere hundert Facebook-User. Mittlerweile gab es zahlreiche Verurteilungen wegen übler Nachrede: „Ich möchte ein Zeichen setzen, dass wir Polizisten kein Freiwild sind und auch im Internet Grenzen gelten.“ Diese Grenzen bekam jetzt auch ein Burgenländer zu spüren, der das Posting ebenfalls geteilt hatte.
Die Ermittlungen zum eigentlichen Urheber des Postings laufen noch. Doch die Personen, die den Beitrag geteilt haben, kamen aus allen gesellschaftlichen Schichten.
Der klagende Polizist zur „Krone“
Empfindliche Geldbuße droht
Strafrechtlich kam Ewald W. - dank seiner Einsicht - zwar mit einem Vergleich davon, muss unter anderem einen Entschuldigungsbrief schreiben und einen Pauschalbetrag für die Verfahrenskosten leisten. Damit entging W. zumindest einer Vorstrafe wegen „Übler Nachrede“ im Sinne des Strafgesetzbuches.
Das war mir wirklich eine Lehre. Ich überlege mir sehr genau, was ich noch auf Facebook stelle oder dort mit anderen teile.
Der Angeklagte zur Richterin
Medienrechtlich (wer auf Facebook ein Posting absetzt oder teilt, für den gelten ähnlich strenge Regeln wie für Journalisten) droht ihm allerdings noch eine hohe Geldstrafe, die mehrere tausend Euro betragen kann. Doch darüber wird an einem anderen Tag entschieden.
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