Die Öffnungszeiten der Supermärkte werden ab Donnerstag wieder auf 19 Uhr beschränkt. Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministers zur Verlängerung des Lockdowns vor, die am Dienstag im Hauptausschuss des Nationalrats zum Beschluss steht. Umgesetzt wird auch die angekündigte Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.
Schon in vorigen Lockdowns durften Geschäfte nur bis 19 Uhr offenhalten. Mitte Mai wurde diese Beschränkung zurückgenommen, seither galt wieder 21 Uhr. Der Handel konnte den vollen Zeitrahmen von 72 Stunden pro Woche ausschöpfen. Im seit 22. November geltenden neuerlichen Lockdown waren zwar nicht zur Grundversorgung nötige Geschäfte wieder geschlossen, der lebensnotwendige Handel durfte - trotz Forderung der Gewerkschaft nach einer Verkürzung - aber bis 21 Uhr offen halten.
Ausgangsbeschränkungen müssen verlängert werden
Das ändert sich mit der „1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“. Mit dieser wird - voraussichtlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und wohl auch der SPÖ - im Hauptausschuss die nötige parlamentarische Zustimmung eingeholt, damit der aktuelle Lockdown wie geplant bis 11. Dezember in Kraft bleibt. Dies ist notwendig, da laut Gesetz Ausgangsbeschränkungen jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen.
Klarstellungen bei Christbaumverkauf und Langzeitpositiven
Die übrigen Lockdown-Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Klargestellt wird, dass der Verkauf von Christbäumen unter die Ausnahme des Agrarhandels (§ 7 Abs. 6 Z 12) fällt und daher erlaubt ist. Außerdem können sogenannte Langzeitpositive in Alten- und Pflegeheimen sowie Spitälern wieder Besuch empfangen, wenn 48 Stunden nach einer abgelaufenen Infektion beim Erkrankten keine Symptome mehr aufgetreten sind oder wenn aufgrund eines festgestellten CT-Werts von mehr als 30 davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Das Gesundheitsministerium nützt die Novelle, um die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass umzusetzen - ausgenommen Personen, die zweimal geimpft und genesen sind. Für sie gilt das Zertifikat weiterhin 360 Tage lang. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft.
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