Das oö. Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat entschieden, dass ein Elitesoldat aus Oberösterreich einen Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen besitzen darf. Die Bezirkshauptmannschaft hatte seinen Antrag abgewiesen, da er die geforderte besondere Gefahrenlage für den Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe. Das LVwG sah diese gegeben, da sich die Daten des Mannes in den Händen der Taliban in Afghanistan befänden.
Die Daten des Mannes seien bei einem Auslandseinsatz des Jagdkommandos des Bundesheers in Afghanistan von den dortigen Behörden erfasst worden. Über diese Daten verfüge seit der Machtübernahme der Taliban der afghanische Innenminister, der zuvor Anführer genau jenes terroristischen Netzwerkes war, das den Afghanistan-Einsatz des Jagdkommandos bedrohte.
„Tatsächliche unmittelbare Gefahr“
„Die tatsächliche unmittelbare Gefahr für den Elitesoldaten in Österreich ergibt sich im konkreten Einzelfall daraus, dass die Taliban bekanntermaßen Racheaktionen mithilfe von Kontaktpersonen vor Ort durchführen, wie jüngst ein Attentat auf einen KSK-Soldaten in Deutschland, der ebenfalls an der Mission teilgenommen hatte, auf tragische Weise gezeigt hat“, hieß es in der Aussendung des LVwG.
Waffenpass wurde erteilt
Damit habe es sich beim vorliegenden Fall nicht mehr nur um eine allgemeine, spekulative Umschreibung von Gefahren gehandelt, sondern um eine für den Angehörigen des Jagdkommandos konkrete Gefährdungssituation. Deshalb gab das LVwG der Beschwerde Folge und der beantragte Waffenpass war zu erteilen.
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