Julian Hessenthaler, der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, bleibt in U-Haft. Einem Enthaftungsantrag wurde am Mittwoch nicht stattgegeben, teilte die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten auf APA-Anfrage mit. Die Verteidigung habe Beschwerde gegen die Entscheidung eingebracht. Hessenthaler ist seit seiner Auslieferung aus Berlin im März in Österreich in U-Haft.
Gegen den 40-Jährigen läuft seit Anfang September in St. Pölten ein mittlerweile mehrfach - zuletzt am vergangenen Mittwoch - vertagter Drogenprozess. Der Privatdetektiv soll laut Anklage 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg zu einem Grammpreis von 40 Euro an einen Bekannten übergeben haben. Damit soll er der Staatsanwaltschaft zufolge Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben.
Das bestritt der Beschuldigte. Er brachte ins Spiel, dass der Hauptbelastungszeuge, ein früherer Geschäftspartner von ihm, Geld bzw. Sachleistungen in Form von Rechtsanwaltshonorar für falsche Vorwürfe gegen ihn erhalten haben soll. Das wiederum stellt der Betroffene in Abrede.
Verteidiger: „Weitere Anhaltung unverhältnismäßig“
Verteidiger Wolfgang Auer hatte vergangene Woche die Enthaftung des 40-Jährigen beantragt, eventuell unter Gewährung einer Fußfessel: „Der Angeklagte ist beinahe ein Jahr in U-Haft (er war Mitte Dezember des Vorjahres mit Europäischem Haftbefehl in Berlin festgenommen worden, Anm.). Eine weitere Anhaltung ist unverhältnismäßig“, so der Rechtsanwalt.
Hessenthaler soll das Video produziert haben, auf dem der damalige FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zu sehen sind. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 verloren nicht nur Strache und Gudenus ihre Jobs, sondern es kam auch zum Bruch der türkis-blauen Koalition. Eine Neuwahl war die Folge.
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