Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist nun endgültig in die Wege geleitet worden. Am Donnerstag wurde das Vorhaben im Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments einstimmig beschlossen. Im Zentrum der von SPÖ, FPÖ und NEOS verlangten Untersuchungen steht die Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (ÖVP) - der am Donnerstag seinen Rückzug aus der Politik bekannt gab.
Beleuchtet haben will die Opposition, inwiefern zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt und damit Gesetze gebrochen wurden. Unmittelbarer Anlass für den Antrag von SPÖ, FPÖ und NEOS war, dass im Oktober Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Kurz und andere wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Chat-Affäre bekannt wurden. Auch vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit dem „Projekt Ballhausplatz“ werden beleuchtet.
Keine Änderungswünsche der Regierungsparteien
Anders als beim Ibiza-U-Ausschuss gab es diesmal keine Anträge der Regierungsparteien auf Abänderungen. Sowohl das Einsetzungsverlangen als auch der Untersuchungsgegenstand wurde in der von der Opposition verlangten Form einstimmig gebilligt. Nach der Feststellung, dass der Antrag der Geschäftsordnung entspricht, fehlt nur noch ein Formalakt: Der entsprechende Tagesordnungspunkt muss im nächsten Nationalratsplenum aufgerufen werden. Dann gilt der Antrag als angenommen - und der U-Ausschuss kann seine Arbeit beginnen.
Fixiert wurde mit dem Beschluss auch die Zusammensetzung des U-Ausschusses: Als Verfahrensrichter wurde im Geschäftsordnungsausschuss Ex-OLG-Vizepräsident Wolfgang Pöschl gewählt, die Richterin Christa Edwards (Oberlandesgericht Wien) ist seine Stellvertreterin. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden Barbara Weiß (Bundesverwaltungsgericht) als Verfahrensanwältin und als ihr Stellvertreter der Rechtsanwalt Andreas Joklik wachen. Die ÖVP stellt fünf der 13 Mitglieder, die SPÖ drei, FPÖ und Grünen jeweils zwei, die NEOS eines. Den Vorsitz wird Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) führen.
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