Ein 47-jähriger Kripo-Beamter stand heute in Graz vor Gericht: Er soll 11.000 Euro, die bei Drogen-Razzien sichergestellt worden waren, nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sondern in die eigene Tasche gesteckt haben. Er wurde zu elf Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Im Sommer 2017 und im Frühjahr 2018 fanden zwei Hausdurchsuchungen statt, bei denen es um Suchtgift ging. Beschlagnahmt wurden im ersten Fall rund 1.600 Euro, im zweiten rund 9.400 Euro. Beide Male war der Angeklagte als Teil der Suchtgiftgruppe involviert gewesen, beide Male verschwand das Geld. „Ich habe es definitiv nicht genommen“, beteuerte der suspendierte Polizist.
Triste Finanzlage
Der 47-Jährige lebte laut Anklägerin am Existenzminimum. „Die finanziellen Verhältnisse waren sehr trist“, beschrieb es die Staatsanwältin. Im ersten Fall übernahm der Verdächtige das Geld, fertigte ein Sicherungsprotokoll an und übergab es dem Hauptsachbearbeiter, der es in einen Metallschrank legte. Doch plötzlich war das Geld weg. Der Sachbearbeiter ersetzte es aus eigener Tasche, weil er sich verantwortlich fühlte.
Im zweiten Fall war der Angeklagte direkt zuständig, auch diesmal landete das Geld im Metallschrank. Doch zu diesem haben praktisch alle Beamte Zugang, wie der Verteidiger betonte. Eineinhalb Jahre lang urgierte die Staatsanwaltschaft immer wieder, doch der 47-Jährige fand immer neue Ausflüchte, warum er das Geld nicht endlich ablieferte. Erst nach dem Bekanntwerden des zweiten Falls wurde der Polizist auch mit dem ersten Verschwinden von Geld in Verbindung gebracht.
Der Schöffensenat befand den Angeklagten für schuldig des Amtsmissbrauchs und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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