Wegen „Unachtsamkeit“
Über das Stiegengeländer im dritten Stock war die 52-Jährige in einer Wohnhausanlage an der Hauptstraße in den Tod gestürzt. Die Polizei nahm den Ehemann des Opfers zum Verhör mit. Doch Obduktion und Zeugenaussagen ergaben klar: Es liegt kein Fremdverschulden vor. Der Gatte hatte erst von der Polizei vom Unglück erfahren.
Zur Trauer über den Verlust der geliebten Ehefrau kommt für den Mann Bestürzung über Gerüchte, die in der kleinen Ortschaft die Runde machten: Der Betroffene sei ein entlassener Häftling und habe mit dem Opfer gestritten, wurde ausgestreut. "Ich war nie im Gefängnis, habe keine einzige Vorstrafe", ist P. entsetzt. Auch Streit habe es keinen gegeben.
Kronen Zeitung
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