Noch stehen die konkreten Details zur künftigen Impfpflicht in Österreich nicht fest, doch es kommt bereits Kritik an der Vergabe von möglichen Befreiungsattesten auf. Die Ärztekammer forderte am Dienstag, dass diese ausschließlich von Amtsärzten erfolgen dürfen. „Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung“ würden derzeit leider keinen normalen und gewohnten Umgang mit den Attesten zulassen, so die Begründung.
„Denkbar ist für uns auch, dass auch der kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungsträger entsprechende Atteste ausstellt“, schlug Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres zudem vor. Er forderte das Gesundheitsministerium auf, dies im derzeit in Arbeit befindlichen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen.
Ärzte zu stark unter Druck
Sein Vizepräsident Johannes Steinhart verwies darauf, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der aktuellen Situation rund um die emotionale Diskussion zur Impfpflicht stark unter Druck geraten - „die Aggressivität wird durch bestimmte politische Gruppierungen empörenderweise auch noch befeuert. Daher ist es wichtig, diesen Druck herauszunehmen“, sagte Steinhart.
Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte führte auch das Beispiel der Führerscheinuntersuchungen an - „die führt ja im Regelfall auch der Amtsarzt durch. Daher gehören auch die Impfbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen.“
Warnschreiben an Mediziner
Die Ärztekammer hat in diesen Tagen zudem eine Art Warnschreiben an niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner gerichtet, berichtete das ORF-Ö1-„Mittagsjournal“ am Dienstag. Darin werden demnach die Ärzte daran erinnert, dass sie sich an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) halten müssen und nicht unbegründet von Corona-Impfungen abraten dürfen. Umgekehrt müssen sie aber alle behandeln, auch ungeimpfte Patienten, sonst drohen Disziplinarverfahren.
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