Filzmaier analysiert

Wir sind das Volk?

Politik
08.12.2021 06:00

Als Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und seine Minister in die Wiener Hofburg zur Angelobung gingen, waren im Hintergrund Buhrufe und Pfiffe zu hören. Diese kamen von Tierschützern, Korruptionsbekämpfern und Impfgegnern. Eine reichlich kuriose Mischung also. Zahlenmäßig waren es kaum über 100 Personen. Wie jedoch ist das politisch einzuordnen?

1. In Demokratien ist es ein Grundrecht, sich zu versammeln, um auf eigene Meinungen hinzuweisen. Genauso darf der Protest gegen jemand - in diesem Fall die Bundesregierung - ausgedrückt werden. „Demonstrare“ ist das lateinische Wort dafür. Es bedeutet, auf etwas zu zeigen.

2. Seit 1953 regelt das Versammlungsgesetz, dass Demonstrationen zulässig sind. Voraussetzung ist die Anwesenheit von nur drei Personen. Trotzdem ist es nicht erlaubt, überall und jederzeit für alles zu demonstrieren. 48 Stunden vor einer Versammlung bedarf es der schriftlichen Anmeldung bei den Behörden, die Ort, Datum und Zweck prüfen. Bei strafrechtswidrigen Inhalten einer Demonstration müsste diese verboten werden.

3. Man darf also nicht für Gewalt oder gegen die Demokratie demonstrieren. Gegen eine Regierung, egal, aus welchen Personen und Parteien sie besteht, natürlich schon. Das ist bei deren Amtsantritt in der jüngeren Vergangenheit alles andere als neu. Die Proteste am Montag waren im Vergleich zu früheren Protesten ein laues Lüftchen.

4. Als 2017 die Mitglieder der Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ angelobt wurden, demonstrierten auf dem Heldenplatz rund 5000 Personen. Wie schon Tausende bei der ersten schwarz-blauen Regierungszusammenarbeit im Jahr 2000. Es ging den Versammelten jeweils darum, keine Regierungsbeteiligung der FPÖ zu wollen. Jetzt gehen auch Funktionäre und Anhänger der Freiheitlichen gegen ihren Ex-Partner ÖVP auf die Straße.

5. Na und? Das ist Demokratie. Undemokratisch hingegen ist es, wenn es auf Demonstrationen zu Gewaltdrohungen oder gar Gewalttaten kommt. Das geht selten von „allen“ Teilnehmern aus, doch dürfen die Organisatoren es nicht einmal seitens einer kleinen Gruppe in Kauf nehmen.

6. 2000 wurden bei Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten 53 Polizisten verletzt und 17 Personen festgenommen. Die Regierung musste statt über den Ballhausplatz durch einen unterirdischen Gang zum Präsidenten gehen. Nach den Demonstrationen der Impf- und Corona-Maßnahmengegner am vergangenen Samstag berichtete die Wiener Polizei ebenfalls von verletzten Beamten, die mit brennenden Fackeln beworfen wurden. Es gab zahlreiche Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch und mehrere Festnahmen.

7. Typische Sprüche auf Demonstrationen gegen die Regierung sind von rechter und linker Seite gleichermaßen „Wir sind das Volk!“ und „Das Volk will das so!“ Wie können Demonstranten einfach behaupten, dass etwa ihre Meinung gegen Corona-Maßnahmen der Volkswille wäre? Das ist fast immer populistisch, oft pseudo-demokratisch und meistens falsch. In der Schweiz gab es dazu soeben eine Volksabstimmung, in der nahezu eine Zweidrittelmehrheit für die Maßnahmen war.

8. In Österreich verfügten einst ÖVP und FPÖ über eine Regierungsmehrheit. Heute tun das ÖVP und Grüne. Jeweils nach demokratischen Wahlen. Man kann die Regierungspolitik schlecht finden und dagegen demonstrieren. Nur sollten wir mit einem verallgemeinernden Volksbegriff vorsichtig sein. Das Wort Volk entspringt nämlich dem althochdeutschen „folc“ und geht auf „Kriegsvolk“ zurück. Was ein wechselweises Einschlagen der Schädel bedeutete.

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